7062/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Flucht des Häftlings Osterbauer

 

Der wegen Verdachtes des versuchten Mordes gesuchte Friedrich Osterbauer befand sich seit November 2005 zur Verbüßung einer vom Gericht verhängten 6-jährigen Freiheitsstrafe wegen Vermögensdelikten in der JA Graz-Karlau.

 

Nach der Flucht des Häftlings schreiben mehrere Medien von Fehlern in der Justiz und einige gar von einem Justizskandal. So schreibt die Tageszeitung "OÖ-Nachrichten": "Flüchtiger wird zum Justizskandal … Der Karlau-Häftling, der wegen der Bluttat im Laufhaus gesucht wird, hätte kein Freigänger sein dürfen. Bei der Entscheidung wurde eine Kommission übergangen. … Und nicht nur das: Osterbauer, zuletzt wegen Einbruchs zu sechs Jahren Haft verurteilt, hätte eigentlich gar nicht Freigänger sein dürfen … Denn jeder Häftling, der in den gelockerten Vollzug kommen soll, aber in seinem Vorleben als Sexualstraftäter angefallen ist, muss vor dieser Entscheidung der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (BEST) in Wien vorgeführt werden. Erst bei einem positiven Gutachten kann der Anstaltsleiter als erste Instanz für den gelockerten Vollzug entscheiden. … "Bei einem Sexualdelikt ist diese Prüfung vorgeschrieben", betont Gerhard Puff, stellvertretender Leiter der Justizwachegesellschaft. Der Leiter der Karlau soll die BEST aber bei Friedrich Osterbauer, der 1998 seine Ex-Freundin drei Tage lang im Kofferraum gefangen gehalten und mehrmals vergewaltigt hatte, nicht eingeschaltet haben.

Selbst ein Expertenteam der Karlau soll sich gegen Osterbauer als Freigänger ausgesprochen haben. "Der Anstaltsleiter hat sich darüber hinweggesetzt", betonen die Gewerkschafter. "Ein Problem, das tagtäglich in jeder Anstalt passiert - doch dieses systemimmanente Fehlverhalten hätte jetzt beinahe den Tod eines Menschen zur Folge gehabt", so Karl Aichinger, der Gewerkschaftsvorsitzende. Um den Fall genau zu untersuchen, hat sich für Donnerstag der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion im Justizministerium in der Karlau angekündigt."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. In wie vielen Fällen wurde 2009 und 2010 eine Prüfung durch die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (BEST) vorgenommen? (Aufgeteilt auf Monate)


2. In wie vielen Fällen lt. Frage 1 gab es einen negativen Bescheid?

 

3. In wie vielen Fällen lt. Frage 1 gab es einen positiven Bescheid?

 

4. In wie vielen Fällen kam es in Folge eines positiven Bescheides zu strafbaren Handlungen während des Freiganges? (Aufgegliedert auf einzelne bekannte Vorfälle)

 

5. Warum kam es im Fall Osterbauer zu keiner Prüfung durch die Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter?

 

6. Hat sich wie in den Medien angesprochen ein "Expertenteam der Karlau" gegen Osterbauer als Freigänger ausgesprochen?

 

           6.1 Wenn ja, wie war dieses "Expertenteam" zusammengesetzt?

           6.2 Wenn ja, warum hat man sich nicht an dieses "Expertenteam" gehalten?

 

7. Welche Konsequenzen werden aus dem Vorfall gezogen?