7068/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Assistenzeinsatz und die Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

 

Die Zeitung "Die Presse" vom 30.11.2010 berichtete:
„Assistenzeinsatz an Ostgrenze wird nächstes Jahr eingestellt
Sicherheit. Heerespräsenz wird stufenweise verringert. Beamte aus dem Verteidigungsressort sollen dafür Polizisten die Verwaltungsarbeit abnehmen.

(Wien) Immer wieder verwiesen Juristen darauf, dass der Einsatz von Soldaten an der Schengen-Grenze verfassungswidrig sei. Mehrfach betonten Experten, dass der kostspielige Einsatz auch faktisch wenig Sinn mache. Und doch erklärten führende Politiker stets, wie wichtig der Einsatz des Heers für die Sicherheit der Burgenländer sei. Von diesem Dogma rückt die Regierung nun aber ab. Im heute, Dienstag, stattfindenden Ministerrat wird zwar beschlossen, dass der Assistenzeinsatz auch nächstes Jahr stattfindet (Kostenpunkt: 12,5 Millionen Euro). Gleichzeitig wird die Regierung aber festlegen, dass der Assistenzeinsatz mit Ende 2011 Geschichte sein wird.

Der heute zu beschließende Detailplan sieht einen Rückzug auf Raten vor: In der ersten Jahreshälfte 2011 sollen noch maximal 1000 Soldaten in der Grenzregion ihren Dienst versehen, von Juli bis Ende September nur mehr 500. Bis zum Ende des Jahres soll der Assistenzeinsatz dann stufenweise auf Null reduziert werden.

Doch warum erfolgt nun dieser Rückzug? Im Verteidigungsministerium verweist man darauf, dass das Innenministerium formal die Soldaten anfordern müsste. Davon will dieses künftig keinen Gebrauch mehr machen, weil die Sicherheit auch ohne Soldaten gewährleistet sei. Es sollen nämlich künftig mehr Polizisten in der Region präsent sein. Dazu will auch das Verteidigungsministerium seinen Beitrag leisten: Überschüssiges Personal im Verteidigungsressort soll zur Polizei wechseln und dort Verwaltungsaufgaben übernehmen. Dadurch können mehr "echte" Polizisten auf der Straße eingesetzt werden. Der kleine Haken: Der Wechsel vom Heeres- zum Innenressort darf nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. (…)“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Finanzen folgende


Anfrage:

 

  1. Warum haben Sie dem Assistenzeinsatz zugestimmt?
  2. Ist Ihnen die Tätigkeit der Soldaten im Assistenzeinsatz an der Ostgrenze und der diesbezügliche Rechnungshofbericht bekannt?
  3. Entspricht die Verlängerung des Assistenzeinsatzes den Grundsätzen des Bundeshaushaltsgesetzes der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?
  4. Wenn ja, mit welcher Begründung in Zeiten budgetärer Einschnitte?