7068/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.12.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Assistenzeinsatz und die Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
Die
Zeitung "Die Presse" vom 30.11.2010 berichtete:
„Assistenzeinsatz
an Ostgrenze wird nächstes Jahr eingestellt
Sicherheit. Heerespräsenz wird stufenweise verringert. Beamte aus dem
Verteidigungsressort sollen dafür Polizisten die Verwaltungsarbeit
abnehmen.
(Wien) Immer wieder verwiesen Juristen darauf, dass der Einsatz von Soldaten an
der Schengen-Grenze verfassungswidrig sei. Mehrfach betonten Experten, dass der
kostspielige Einsatz auch faktisch wenig Sinn mache. Und doch erklärten
führende Politiker stets, wie wichtig der Einsatz des Heers für die
Sicherheit der Burgenländer sei. Von diesem Dogma rückt die Regierung
nun aber ab. Im heute, Dienstag, stattfindenden Ministerrat wird zwar
beschlossen, dass der Assistenzeinsatz auch nächstes Jahr
stattfindet (Kostenpunkt: 12,5 Millionen Euro). Gleichzeitig wird die Regierung
aber festlegen, dass der Assistenzeinsatz mit Ende 2011 Geschichte sein
wird.
Der heute zu beschließende Detailplan sieht einen Rückzug auf Raten
vor: In der ersten Jahreshälfte 2011 sollen noch maximal 1000 Soldaten in
der Grenzregion ihren Dienst versehen, von Juli bis Ende September nur mehr
500. Bis zum Ende des Jahres soll der Assistenzeinsatz dann stufenweise
auf Null reduziert werden.
Doch warum erfolgt nun dieser Rückzug? Im Verteidigungsministerium
verweist man darauf, dass das Innenministerium formal die Soldaten anfordern
müsste. Davon will dieses künftig keinen Gebrauch mehr machen, weil
die Sicherheit auch ohne Soldaten gewährleistet sei. Es sollen
nämlich künftig mehr Polizisten in der Region präsent sein. Dazu
will auch das Verteidigungsministerium seinen Beitrag leisten: Überschüssiges
Personal im Verteidigungsressort soll zur Polizei wechseln und dort Verwaltungsaufgaben
übernehmen. Dadurch können mehr "echte" Polizisten auf der
Straße eingesetzt werden. Der kleine Haken: Der Wechsel vom Heeres- zum
Innenressort darf nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage: