7070/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Hausdurchsuchungen beim Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil

 

 

In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 2010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Dr. Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall „Natascha Kampusch“.

 

So schreibt Dr. Rzeszut:“ Der befreundete Geschäftspartner wurde kurz nach der Auffindung des toten Wolfgang Priklopil bei einer mit diesem gemeinsam gewerblich genutzten Halle polizeilich bei der Verbringung (gleichfalls) nicht näher festgestellter Gegenstände betreten und verlor dabei ohne vorangegangene Konkretisierung des sicherheitsbehördlichen Einsatzgrundes in einem für die intervenierende Polizeibeamtin massivst alarmierenden Ausmaß die Fassung (Schweißausbrach, Gesichtsblässe, Zittern), wobei ihm die spontane Frage „Hot er's(ie) umbrocht„ entglitt (die entsprechende Festnahmeanregung der lediglich für die Sicherung des Einsatzortes zuständigen Polizeibeamtin blieb seitens der operativen sicherheitsbehördlichen Einsatzverantwortung unbeachtet).

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wurde die Halle des Geschäftspartners von Beamten des Innenministeriums durchsucht?

Wenn ja, von welcher Dienstbehörde und wann?

Wenn nein, warum nicht?


2.    Wurden die Büroräumlichkeiten des Geschäftspartners von Beamten des Innenministeriums durchsucht?

Wenn ja, von welcher Dienstbehörde und wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Wurde das Anwesen des Geschäftspartners in 2130 Mistelbach, Franz-Josef-Straße 111 von Beamten des Innenministeriums durchsucht?

Wenn ja, von welcher Dienstbehörde und wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Aus welchen Gründen wurde der Festnahmeanregung der Polizeibeamtin nicht entsprochen?

 

5.    Gibt/gab es aktenmäßige Hinweise auf gemeinsame Bautätigkeiten des Wolfgang Priklopil mit seinem Freund und Geschäftspartner in dessen Haus in Straßhof?