7080/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Einführung einer AGES-Gebühr

 

 

 

Mit dem Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrages (GESBG) erlassen wird, soll künftig ein Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrag zur Finanzierung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) von den Betrieben aus dem Gewerbe und Handwerk, der Industrie, dem Groß- und Einzelhandel und der Gastronomie sowie der Landwirtschaft eingehoben werden. Dieser Beitrag soll nach Arbeitnehmeranzahl gestaffelt sein. Vor allem für das Lebensmittelgewerbe werden dadurch erhebliche Mehrkosten erwartet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch schätzen Sie die Einnahmen der AGES durch den Beitrag?

2.    Wie hoch schätzen Sie die Verwaltungskosten, die der AGES durch die Einhebung des Beitrages erwachsen werden?

3.    Wie hoch sind derzeit die Personalkosten der AGES?

4.    Wie viele Mitarbeiter hat die AGES?

5.    Wie viele Betriebe in den einzelnen betroffenen Sparten Gewerbe und Handwerk Industrie, Groß- und Einzelhandel Gastronomie und Landwirtschaft (bitte um Aufschlüsselung nach Sparten) werden gemäß Ihren Schätzungen von der Abgabe betroffen sein?

6.    Wie hoch schätzen Sie die Belastung durch die direkte Abgabe für Betriebe in den einzelnen betroffenen Sparten Gewerbe und Handwerk Industrie, Groß- und Einzelhandel Gastronomie und Landwirtschaft (bitte um Aufschlüsselung nach Sparten)?

7.    Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die betroffenen Betriebe?