7081/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch, Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Überstundenkontingente Justizanstalten, Vollzugsdirektion und Kabinett

 

Aus den Medien ist zu entnehmen, dass die bis Jahresende geleisteten Überstunden von Justizwachebeamten größtenteils mittels Zeitausgleich abzugelten sind.

 

Die Kronen Zeitung schreibt etwa: „Wird Mehrarbeit bei Polizei und Justiz nicht ausbezahlt? Alle Jahre wieder! Neigt sich das Jahr dem Ende zu, ist auch der Topf für die Mehrdienstleistungen so gut wie leer. Die Folgen: Statt Geld für die geleisteten Überstunden gibt es für Polizei und Justizwachebeamte oft billigen Zeitausgleich. Auch in der Justizanstalt Josefstadt ist die Aufregung groß: Gibt es heuer kein Geld mehr? Ein Schreiben an alle Mitarbeiter sorgt für miese Stimmung auf der richtigen Seite der schwedischen Gardinen in der Josefstadt. Darin ist zu lesen: Ein "Ausufern der Überstunden" muss verhindert werden, "Mehrdienstleistungen aus den Monaten November und Dezember 2010, die im Überstundenkontingent keine Deckung finden, sind als Freizeitausgleich für die Folgemonate zu verrechnen."

Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion versichert: "Die gesetzlichen Überstunden an Samstagen und Sonntagen werden ausbezahlt. Überwiesen wird das Geld, wie üblich, immer nach drei Monaten."

Aus diesen Aussagen ist zu entnehmen, dass die Überstundenkontingente 2010 für Justizwachebeamte nahezu aufgebraucht sind.

Aus einem Schreiben der Vollzugsdirektion betreffend „Reduzierung der Wochenend- und Feiertagsdienste“ heißt es: „…Weiters mögen die Maßnahmen – abgesehen vom Antrag auf Reduzierung der Wochenend- und Feiertagsdienste – angeführt werden, die die Leitung der Justizanstalt Wien-Josefstadt ergriffen haben, um ein Ausufern der Überstunden zu verhindern…  und weiter…Die Vollzugsdirektion weist an dieser Stelle darauf hin, dass bei der Abrechnung der Mehrdienstleistungen für den Monat November 2010, darauf Bedacht zu nehmen sein wird, dass genügend Überstundenkontingent für den Monat Dezember 2010 zur Verfügung steht. Es müssen zumindest die an Sonn- und Feiertagen angefallenen Überstunden des Monats Dezember 2010 noch im Überstundenkontingent für 2010 ihre Deckung finden. Mehrdienstleistungen aus den Monaten November und Dezember 2010, die im Überstundenkontingent 2010 keine Deckung finden, sind als Freizeitausgleich für die Folgemonate zu verrechnen…“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

1. Auf welche Gesamtanzahl von Überstunden belaufen sich die Überstundenkontingente in den einzelnen Justizanstalten im Jahr 2009, 2010 und welche Kontingente sind für 2011 geplant? (Aufgegliedert auf: einzelne Justizanstalten, Außenstellen, Funktionsgruppen, Anzahl der Mitarbeiter, „Art und Wertigkeit“ der verschiedenen Überstunden aufgegliedert laut den Merkmalen aus §49. BDG)

            1.1. Wie viele Überstunden sind (ad Frage 1) in den Jahren 2009 und 2010 bis dato angefallen? (Aufgegliedert auf: s. Hauptfrage 1)

2. Auf welche Gesamtanzahl von Überstunden beläuft sich das Überstundenkontingent in der Vollzugsdirektion im Jahr 2009, 2010 und welches Kontingent ist für 2011 geplant?( Aufgegliedert auf: Einzelne Abteilungen, bewertete Funktionsstellen und Anzahl der Mitarbeiter, „Art und Wertigkeit“ der verschiedenen Überstunden aufgegliedert laut den Merkmalen aus §49. BDG)

            2.1. Wie viele Überstunden sind (ad Frage 2) in den Jahren 2009 und 2010 bis dato angefallen? (Aufgeteilt auf: s. Hauptfrage 2)

3. Auf welche Gesamtanzahl von Überstunden beläuft sich das Überstundenkontingent in Ihrem Ministerbüro im Jahr, 2010 und welches Kontingent ist für 2011 geplant? (Aufgegliedert auf die einzelnen Kabinettsmitarbeiter in Ihrem Resort und „Art und Wertigkeit“ der verschiedenen Überstunden aufgegliedert laut den Merkmalen aus §49. BDG)

            3.1. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2010 bis dato angefallen? (Aufgegliedert auf: s. Hauptfrage 3).

4. Welche Kosten fallen durch die ausbezahlten Überstunden (ad Fragen 1-3) an bzw. sind im Jahr 2009 bzw. 2010 bisher angefallen? (Aufgegliedert nach denselben Kriterien wie in den Fragen 1-3)

5. Welche und wie viele Überstunden (ad Fragen 1-3) werden pauschal abgegolten? (Aufgegliedert nach denselben Kriterien wie in den Fragen 1-3)

6. Welche Mehrkosten verursachen die Überstundenpauschalen (ad Frage 5)? (Aufgegliedert nach denselben Kriterien wie in den Fragen 1-3)

7. Wie viele Überstunden wurden per Zeitausgleich abgegolten? (Aufgegliedert auf die Fragen 1-3 und denselben Kriterien wie in den Fragen 1-3)

8. Sind in den folgenden fünf Jahren Einsparungsmaßnahmen bei den Überstunden vorgesehen?

            8.1. Wenn ja, welche? (Aufgegliedert auf die Fragen 1-3 nach den Aufgliederungskriterien der Fragen 1-3, sowie aufgegliedert auf das Einführungsdatum der Maßnahmen).