7084/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend die Burghauptmannschaft

 

 

Die Burghauptmannschaft Österreich ist im Auftrag der Republik für die Verwaltung einer Vielzahl von historischen Bauwerken, Kulturattraktionen und Denkmalen verantwortlich. Dazu zählen unter anderem die Hofburg in Wien, die Hofburg zu Innsbruck, die Feste Hohensalzburg, das Kunsthistorische Museum und der Schönbrunner Tiergarten. Also erfordert die Leitung der Burghauptmannschaft im besonderen Ausmaß Wissen und Erfahrung in den Bereichen Denkmalpflege, Gebäudemanagment, Baukunst und Restaurierung.

 

Mit 1. Dezember 2010 wird unter Ihrer Amtsführung die Leitung der Burghauptmannschaft Österreich neu besetzt. Von den Kandidaten für die am 24. Juni 2010 im Amtsblatt der Wiener Zeitung ausgeschriebene Leitungsfunktion der Burghauptmannschaft Österreich wurden von der Begutachtungskommission ein Bewerber als in höchstem, sechs Bewerber als in hohem und drei Bewerber als in geringerem Ausmaß geeignet eingestuft. Ein Bewerber wurde von der Begutachtungskommission für nicht geeignet befunden.

Mag. Reinhold Sahl, Vizebürgermeister und Kulturreferent der Gemeinde Neuhofen bei Linz und Offizier des österreichischen Bundesheeres in der Karserne Linz-Hörsching, ist angeblich in höchstem Ausmaß geeignet und soll die Leitung der Burghauptmannschaft Österreich antreten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Haben Sie der Begutachtungskommission ergänzende Kriterien mit auf den Weg gegeben, die jenseits der Ausschreibung für die Auswahl maßgebend waren?

 

  1. War so ein zusätzliches  Auswahlkriterium etwa, dass ein in höchstem Ausmaß geeigneter Bewerber Mitglied der Österreichischen Volkspartei sein sollte?
  2. War so ein Zusatzkriterium, dass der in höchstem Ausmaß geeignete Bewerber Mitglied der ÖVP in der oberösterreichischen Landesorganisation sein sollte?
  3. War so ein Zusatzkriterium, dass der in höchstem Ausmaß geeignete Bewerber Mitglied der ÖVP und speziell beim ÖVP-Wirtschaftsbund sein sollte?
  4. War so  ein Zusatzkriterium, dass der in höchstem Ausmaß geeignete Bewerber so wie Sie selbst ein Jus-Studium an der Johannes-Kepler-Universität in Linz absolviert haben sollte?
  5. War so ein Zusatzkriterium, dass der in höchstem Ausmaß geeignete Bewerber beruflich irgendetwas mit „Burg“, also etwa Vize-„Burg“amasta, oder „Hauptmann“, etwa beim Bundesheer, zu tun haben sollte?
  6. Mussten die Bewerber Qualifikationen und Berufserfahrungen in den Bereichen Denkmalpflege, Management von historischen Gebäuden und Kulturattraktionen nachweisen oder wurden diese Qualifikationen unbürokratisch gleich einmal vorweg bei allen angenommen?
  7. Über welche konkreten Qualifikationen und Berufserfahrungen verfügt der in höchstem Ausmaß geeignete Bewerber?