7099/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Postenschacher für ein Kabinettsmitglied im Bundesministerium für Justiz

 

Unter der Geschäftszahl BMJ-VD21000/0004-VD 4/2010 wurde die Stelle eines Leiters/Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in der Vollzugsdirektion ausgeschrieben.

Für diese Stelle haben sich unter anderem Mag. S., sowie die ehemalige FCG-Personalvertreterin und nunmehrige Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin für Justiz Mag. Cornelia Leitner beworben.

Mag. S. wurde durch die Personalkommission als „in höchstem Ausmaß geeignet“ qualifiziert und erstgereiht. Mag. Leitner wurde als „in hohem Ausmaß geeignet“ eingestuft.

Trotzdem wurde für Anfang September Mag. S. und Mag. Leitner zu einem sogenannten „Hearing“ eingeladen.

Die erstgereihte Mag. S. hat ihre Bewerbung zurückgezogen. Damit war der Weg zur Bestellung von Mag. Leitner als nunmehr am besten bewertete Bewerberin frei.

Es liegt der Schluss nahe, dass Mag. S. „signalisiert“ wurde, ihre Bewerbung gegen Mag. Leitner wäre nicht erwünscht. Offensichtlich gefährdete ihre Bewerbung den Plan, die Kabinettsmitarbeiterin Mag. Leitner zu bestellen, da Mag. S. von der Personalkommission besser bewertet wurde.

Die Tatsache, dass alle Umstände darauf hinweisen, dass eine durch die Personalkommission ausgezeichnet bewertete Bewerberin zum Zurückziehen ihrer Bewerbung bewegt wurde, stellt eine besonders üble Form des Postenschachers dar.

Gerade das Justizministerium hat sich jahrelang dadurch ausgezeichnet, dass primär Qualifikation und nicht persönliche oder parteipolitische Verbindungen entscheidend für Postenbesetzungen waren. Das hat sich, wie auch dieses Beispiel zeigt, nunmehr zum Nachteil verändert.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie lautete die Reihung der zuständigen Personalkommission für die angesprochene ausgeschriebene Stelle?
  2. Hat es mit Mag. S. nach Feststehen der Reihung durch die Personalkommission ein Gespräch seitens VertreterInnen des Bundesministeriums für Justiz gegeben, in dem auch ihre Bewerbung angesprochen wurde?
  3. Wenn ja, wann genau hat dieses Gespräch stattgefunden?
  4. Wer waren die Gesprächspartner der Bewerberin Mag. S. bei diesem Gespräch?
  5. Waren sie als Justizministerin über dieses Gespräch informiert?
  6. Wenn ja, haben sie dieses Gespräch veranlasst?
  7. Wenn nein, wer hat dieses Gespräch veranlasst?
  8. Was genau wurde in diesem Gespräch über die Bewerbung mit Mag. S. besprochen?
  9. Wann genau hat die erstgereihte Bewerberin ihre Bewerbung zurückgezogen?
  10. Wurde der erstgereihten Bewerberin in dem Gespräch im Justizministerium dieser Schritt nahegelegt?
  11. Wenn ja, warum?
  12. Ist es richtig, dass trotz der Bewertung durch die Personalkommission ein Hearing mit Mag. S. angesetzt wurde?
  13. Wenn ja, ist ein derartiges Hearing üblich?
  14. Wie oft hat es im Jahr 2010 vor Postenbesetzungen ein derartiges Hearing gegeben?
  15. Wer hätte bei diesem Hearing anwesend sein sollen?
  16. Wer hat dieses Hearing angeregt?
  17. Welchen Zweck hätte dieses Hearing gehabt?

  1. Ist es richtig, dass durch den Rückzug der erstgereihten Bewerberin Mag. S., die nunmehr bestellte Mag. Leitner bestgereihte Bewerberin war?
  2. Hat das angesprochene Hearing dann auch für Mag. Leitner stattgefunden?
  3. Wenn ja, wann?
  4. Ist es richtig, dass die bestellte Bewerberin Mag. Leitner bis zu ihrer Bestellung Mitglied ihres Kabinetts war?
  5. Halten sie den Rückzug von Mag. S. tatsächlich für einen „glücklichen Zufall“, der es ermöglicht, dass eine enge Mitarbeiterin von ihnen nunmehr bestellt werden konnte?
  6. War die Vorgangsweise für Mag. Leitner bei der angesprochenen Postenbesetzung durch klassische „Freunderlwirtschaft“ oder (partei-)politisch motiviert?
  7. Wie erklären sie, dass der Bestellungsvorgang unüblich lange gedauert hat?