7099/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Postenschacher für ein Kabinettsmitglied im Bundesministerium für Justiz
Unter der Geschäftszahl BMJ-VD21000/0004-VD 4/2010 wurde die Stelle eines Leiters/Leiterin der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Projektmanagement, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit in der Vollzugsdirektion ausgeschrieben.
Für diese Stelle haben sich unter anderem Mag. S., sowie die ehemalige FCG-Personalvertreterin und nunmehrige Kabinettsmitarbeiterin der Bundesministerin für Justiz Mag. Cornelia Leitner beworben.
Mag. S. wurde durch die Personalkommission als „in höchstem Ausmaß geeignet“ qualifiziert und erstgereiht. Mag. Leitner wurde als „in hohem Ausmaß geeignet“ eingestuft.
Trotzdem wurde für Anfang September Mag. S. und Mag. Leitner zu einem sogenannten „Hearing“ eingeladen.
Die erstgereihte Mag. S. hat ihre Bewerbung zurückgezogen. Damit war der Weg zur Bestellung von Mag. Leitner als nunmehr am besten bewertete Bewerberin frei.
Es liegt der Schluss nahe, dass Mag. S. „signalisiert“ wurde, ihre Bewerbung gegen Mag. Leitner wäre nicht erwünscht. Offensichtlich gefährdete ihre Bewerbung den Plan, die Kabinettsmitarbeiterin Mag. Leitner zu bestellen, da Mag. S. von der Personalkommission besser bewertet wurde.
Die Tatsache, dass alle Umstände darauf hinweisen, dass eine durch die Personalkommission ausgezeichnet bewertete Bewerberin zum Zurückziehen ihrer Bewerbung bewegt wurde, stellt eine besonders üble Form des Postenschachers dar.
Gerade das Justizministerium hat sich jahrelang dadurch ausgezeichnet, dass primär Qualifikation und nicht persönliche oder parteipolitische Verbindungen entscheidend für Postenbesetzungen waren. Das hat sich, wie auch dieses Beispiel zeigt, nunmehr zum Nachteil verändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: