7102/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend verfassungskonforme Anzahl aufzustellender Ortstafeln in Kärnten

 

 

Die Verhandlungen zu den Kärntner Ortstafeln sind laut Staatssekretär Ostermayr auf der Zielgeraden. Man werde wohl irgendwo "zwischen 141 und 163" Tafeln landen. Nach den Ortstafel-Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes, insbesondere der wegweisenden Entscheidung aus 2001 zu St. Kanzian, sind laut Art 7 des Staatsvertrags von Wien an all jenen Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufzustellen, welche über einen längeren Zeitraum hinweg einen slowenisch-sprachigen Bevölkerungsanteil von über 10 % aufweisen. Auch der Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger mahnte unlängst dazu, dass die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes Basis einer Regelung der Kärntner Ortstafel-Frage in der Bundesverfassung sein müsse. Denn "Erkenntnisse des VfGH zu zentralen Fragen des Grundrechtsschutzes" - nämlich dem staatsvertraglich garantierten Minderheitenschutz - seien "nicht verhandelbar“ (Standard 19. November 2010). Aber wie viele Ortstafeln sind nach der 10% Regel des Verfassungsgerichtshofes tatsächlich aufzustellen? Wie kommt es zum Verhandlungsspielraum von 141-163 Tafeln? Berechnungen aus den Sonderauswertungen der Statistik Austria über die Angaben für die Umgangssprache Slowenisch legen ca. 245 bzw. 284 Ortschaften mit Anspruch auf eine zweisprachige Ortstafel nahe.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.    Mit welchen Personen, Vereinen und Verbänden haben Sie bzw. Staatssekretär Ostermayer bei den diesjährigen Ortstafelverhandlungen Gespräche geführt bzw. verhandelt?
  2.   Wie ergibt sich der von Staatssekretär Ostermayer kolportierte Verhandlungsspielraum von „141-163“ aufzustellenden zweisprachigen Ortstafeln?

 

  1.   Wie viele zweisprachige Ortstafeln müssten – unabhängig von allfälligen Verhandlungen zu einer Gesetzesnovellierung - gemäß Art. 7 des Staatsvertrags von Wien beziehungsweise gemäß der 10%-Regel des Verfassungsgerichtshofes, in Kärnten aufgestellt werden?

 

  1.   Anhand welcher Unterlagen erfolgte die Berechnung? Wurden die letzten beiden Volkszählungen (1991 und 2001) herangezogen oder ein Mittel aller vorliegenden Volkszählungen seit 1951?

 

  1.   Welche Ortschaften werden einbezogen (bitte um taxative Aufzählung)?

 

  1.   Welche Ortschaften wurden bei der nun verhandelten Ortstafelanzahl von 141-163 ausgenommen, trotzdem sie, der Verfassung entsprechend, einen Anspruch auf die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln hätten - und warum?

 

  1.   Wurden bei der nun verhandelten Ortstafelanzahl von 141-163 kleine Ortschaften (z.B. solche unter 30 Personen) kategorisch ausgenommen? Falls ja, welche und weshalb?

 

  1.   Wäre angesichts der klaren Formulierung des Verfassungsgerichtshofes, dass  in allen Kärntner Ortschaften, welche über einen längeren Zeitraum hinweg einen slowenisch-sprachigen Bevölkerungsanteil von über 10 %  aufweisen, eine zweisprachige Ortstafel aufzustellen ist, eine Regelung, die lediglich einen Teil dieser Ortschaften aufnimmt, verfassungswidrig?

 

  1.   Auf welchem Verfassungsgerichtshoferkenntnis beruht die häufig kolportierte Annahme, dass nur jene Ortschaften in Gemeinden mit einem slowenisch-sprachigen Anteil von über 15% Anspruch auf zweisprachige Ortstafeln hätten?