7113/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Stefan, Herbert
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend die Anfragenbeantwortung zum Thema EU-Forschungsprojekt „INDECT“.
Die an sie gerichtete Anfrage Nr. 6460/J der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen zum Thema EU-Forschungsprojekt „INDECT“ beantworten sie in folgender Weise:
Zu den Fragen 1 bis 11, 13 bis 15, 18, 22, 23 sowie 25 bis 28:
Zu den Fragen 1 bis 11, 13 bis 15, 18, 22, 23 sowie 25 bis 28:
Ø Ist der Staat Österreich an diesem Projekt beteiligt?
Ø Wenn ja, wie hoch ist der Betrag, mit dem Österreich beteiligt ist?
Ø Aus welchem Budget wird dieser Betrag entnommen?
Ø Stimmt es, dass die Fachhochschule Technikum Wien im ,,Indect“ Konsortium vertreten ist?
Ø Stimmt es, dass die burgenländische Firma X-Art ProDivision im ,,Indect“ vertreten ist?
Ø Wenn ja, wie sind diese zu der Beteiligung gekommen?
Ø War der Staat Österreich an der Vermittlung beteiligt?
Ø Wenn ja, wer zeichnet dafür verantwortlich?
Ø Ist der Staat Österreich an der Vermittlung beteiligt?
Ø Wenn ja, in welcher Höhe?
Ø Ist eine künftige Einführung von ,,Indect“ in Österreich geplant?
Ø Wann ist mit einer Einführung zu rechnen?
Ø Wer oder was sollte durch ,,Indect“ überwacht werden?
Ø Zu welchem Zweck würde durch ,,Indect“ überwacht werden?
Ø Welche Kosten würden im Falle einer Einführung anfallen?
Ø Welche Personengruppe sollte mit Hilfe von ,,Indect“ Überwachungen durchführen?
Ø Würden diese Personen noch besonders geschult?
Ø Ist geplant bei Einführung von ,,Indect“ in Österreich unbemannte Drohnen anzukaufen?
Ø Wenn ja, gibt es hier Angebote?
Ø Welche Kosten würden anfallen?
Ø Wie steht dieses Projekt mit dem ,,Terrorist Finance Tracking Programm“ in Verbindungen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu den Fragen 12, 16, 17, 19 bis 21 und 24:
Ø Wenn ja, wie lässt sich dieses Projekt mit dem Datenschutzgesetz vereinbaren?
Ø Würden betroffene über die Überwachung informiert?
Ø Wenn ja, wann würden sie informiert werden?
Ø Wären für den Fall der Einführung Gesetzesänderung notwendig?
Ø Wäre für den Fall der Einführung eine Verfassungsänderung notwendig?
Ø Wer wäre für die Nutzung von ,,Indect“ verantwortlich?
Ø Wer würde die Gesetzmäßigkeit der Nutzung überwachen?
Das Bundeskanzleramt ist mit dem Forschungsprojekt „INDECT“ nicht befasst.
Darüber hinaus ist auch nicht bekannt, ob eine künftige Einführung von „INDECT“ geplant ist. Es ist daher nicht abzusehen, ob eine allfällige Einführung von „INDECT“ mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar wäre oder eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung erforderlich wäre oder wann Betroffene informiert würden bzw. wer für die Nutzung von „INDECT“ verantwortlich wäre.
Hinsichtlich der Überwachung der Gesetzmäßigkeit für den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) allgemein verweise ich auf die Befugnisse der Datenschutzkommission
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Wer oder welche Institution ist in Österreich mit dem Forschungsprojekt „INDECT“ befasst?
2. In wessen Vollzugsbereich in Österreich oder in den welcher Institution fällt das Forschungsprojekt „INDECT“?
3. Wem oder welcher Institution in Österreich ist bekannt, ob eine künftige Einführung von „INDECT“ vorgesehen ist?
4. Wer oder welcher Institution ist in Österreich für die Wahrung von Bürgerrechten zuständig, wenn nicht das BKA?
5. Werden diese Entscheidungen demnach noch in Österreich oder schon in den zuständigen Stellen in der EU getroffen?