7125/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend der bevorzugten Stellung der Landwirte gegenüber gewerblichen Betrieben
Der Maschinenring ermöglicht Bauern, die Pflichten eines gewerblichen Unternehmers legal zu umgehen. In vielen Bereichen bestehen sehr großzügige Ausnahmeregelungen. Sei dies bei der Einkommensteuer, bei der Mineralölsteuer, Vermietung von landwirtschaftlichem Gerät zum Selbstkostenpreis, bei der Sozialversicherung usw. Durch diese Vergünstigungen und Ausnahmeregelungen entsteht selbstverständlich ein Ungleichgewicht im Wettbewerb.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE
1. Welche bevorzugte
Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben
hinsichtlich der Tätigkeiten, die grundsätzlich an eine
Gewerbeberechtigung geknüpft sind?
2.
Welche
bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen
Betrieben hinsichtlich der Besteuerung aus Tätigkeiten für den
Maschinenring bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen
(Schneeräumung, Parkpflege, usw.)?
3. Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben hinsichtlich der SV-Abgaben für Tätigkeiten, die beispielsweise für den bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Freigrenzen, Freibeträge, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, usw.)?