7125/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend der bevorzugten Stellung der Landwirte gegenüber gewerblichen Betrieben

 

Der Maschinenring ermöglicht Bauern, die Pflichten eines gewerblichen Unternehmers legal zu umgehen. In vielen Bereichen bestehen sehr großzügige Ausnahmeregelungen. Sei dies bei der Einkommensteuer, bei der Mineralölsteuer, Vermietung von landwirtschaftlichem Gerät zum Selbstkostenpreis, bei der Sozialversicherung usw. Durch diese Vergünstigungen und Ausnahmeregelungen entsteht selbstverständlich ein Ungleichgewicht im Wettbewerb.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben hinsichtlich der Tätigkeiten, die grundsätzlich an eine Gewerbeberechtigung geknüpft sind?

2.    Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben hinsichtlich der Besteuerung aus Tätigkeiten für den Maschinenring bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Schneeräumung, Parkpflege, usw.)?

3.    Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben hinsichtlich der SV-Abgaben für Tätigkeiten, die beispielsweise für den bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Freigrenzen, Freibeträge, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, usw.)?