7126/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend der bevorzugten Stellung der Landwirte gegenüber den gewerblichen Betrieben
Der Maschinenring ermöglicht Bauern, die Pflichten eines gewerblichen Unternehmers legal zu umgehen. In vielen Bereichen bestehen sehr großzügige Ausnahmeregelungen. Sei dies bei der Einkommensteuer, bei der Mineralölsteuer, bei der Vermietung von landwirtschaftlichem Gerät zum Selbstkostenpreis, bei der Sozialversicherung usw. Durch diese Vergünstigungen und Ausnahmeregelungen entsteht selbstverständlich ein Ungleichgewicht im Wettbewerb.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
ANFRAGE
1. Welche
bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen
Betrieben hinsichtlich der Tätigkeiten, die grundsätzlich an eine
Gewerbeberechtigung geknüpft sind?
2.
Welche
bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen
Betrieben hinsichtlich der Besteuerung aus Tätigkeiten für den Maschinenring
bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Schneeräumung,
Parkpflege, usw.)?
3. Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber gewerblichen Betrieben hinsichtlich der SV-Abgaben für Tätigkeiten, die beispielsweise für den bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Freigrenzen, Freibeträge, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, usw.)?