7129/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordnete
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Disziplinarverfahren gegen Uwe Sailer
In der Tageszeitung "Die Presse" vom 22.07.2009 auf der Seite 2 ist folgender Artikel veröffentlicht worden.
U-Ausschuss: Bartenstein erneut unter Beschuss
….Uwe Sailer, jener Kriminalbeamte, der laut FPÖ im Auftrag der Grünen freiheitliche Politiker bespitzelt haben soll, ist indes am Montag vom Dienst vorläufig suspendiert worden. Man werde die Verdachtsmomente in einem Disziplinarverfahren prüfen, erklärte das Landespolizeikommando Oberösterreich…..
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wurde Herr Inspektor Sailer vom Dienst suspendiert?
2. Aufgrund welcher Grundlage und Verdachtsmomente wurde Herr Uwe Sailer suspendiert?
3. Seit wann ist er tatsächlich suspendiert?
4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erhält Herr Sailer wie viel Prozent seines Letztgehaltes, oder ist er ohne Bezüge suspendiert worden?
5. Sind bereits Ermittlungen gegen Herrn Sailer eingeleitet worden?
6. Welche Behörde bzw. Behörden ermittelt bzw. ermitteln?
7. Wurde bereits Anklage gegen Herrn Sailer erhoben?
8. Wenn nein, warum nicht?