7130/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.12.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kurt List

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Fremdverwendung von Grundwehrdienern und Soldaten

 

Die derzeit geführte Diskussion über die Wehrpflicht offenbart den unterschiedlichen Zugang der Parteien zur Landesverteidigung. So will die ÖVP ein kleineres Bundesheer, weniger Präsenzdiener und Zivildienst für alle. Vor allem die „Fitesten“ sollen dem Bundesheer zur Verfügung stehen, hinsichtlich der anderen soll „Wehrgerechtigkeit“ herrschen – wer nicht für tauglich erklärt wird, solle - allen verfassungsrechtlichen Einwänden zum Trotz - einen Wehrersatzdienst leisten.

Im Gegensatz dazu werde die SPÖ bald eigene Vorschläge für eine Sicherheitsdoktrin vorlegen, über welche das Parlament dann entscheiden müsse. Dabei wird möglicherweise ein Modell für ein Berufsheer, welches Basis für die vom Wiener Bürgermeister Häupl angeregte Volksbefragung sein soll, vorgelegt werden.

Medienberichten zufolge treten die Top-Offiziere wie der Minister selbst zwar nahezu geschlossen für die Beibehaltung der Wehrpflicht ein, was einen ehemaligen hochrangigen Offizier nicht hindert, eine andere Meinung zu vertreten: Grundwehrdiener sechs Monate auszubilden und dann nicht mehr einzusetzen, sei unökonomisch und eine vergeudete Investition, sagte Generalmajor Alfred Schätz (einst Chef des Heeres-Nachrichtendienstes) bei einer Podiumsdiskussion.

Zur Unterstützung der Meinungsbildung in dieser für die innere, wie äußere Sicherheit Österreichs doch zentralen Frage stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Grundwehrdiener und Soldaten wurden seit 2007 jährlich vom österreichischen Bundesheer ausgebildet?

2.    Welche  unterschiedlichen  Verwendungsarten (Grundfunktionen) gibt es für die Verwendung von Grundwehrdienern und Soldaten?

 


 

3.    Wird der Bedarf an auszubildenden Grundwehrdienern und Soldaten von den militärischen Dienststellen seitens der Zentralstelle Ihres Ressorts erhoben oder von diesen im voraus gemeldet?

4.    Ist der Ablauf der jährlichen Bedarfsmeldungen an auszubildenden Grundwehrdienern und Soldaten seitens der militärischen Dienststellen an das BMLV konkret geregelt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Summen der jährlichen Bedarfsmeldungen an auszubildenden Grundwehrdienern und Soldaten aufgelistet nach den möglichen Verwendungsarten (Grundfunktionen) liegen Ihnen für die Jahre 2007 bis dato von allen militärischen Dienststellen vor (Bitte um tabellarische Gesamtdarstellung nach Grundfunktionen)?

6.    Werden Grundwehrdiener und Soldaten nach ihrer funktionsbezogenen Ausbildung im militärischen Dienstbetrieb anders eingesetzt als auf dem Einberufungsbefehl/Ihrer Verpflichtungserklärung ersichtlich? Wenn ja, von welchen Dienststellen in welcher Form und Dauer (Bitte um tabellarische Darstellung nach Grundfunktionen)?

7.    Welche Gründe sind für diese Fremdverwendungen von Grundwehrdienern und Soldaten ausschlaggebend?

 

Wien, am