7133/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend massive Kürzungen bei den Bundessozialämtern und dem Arbeitsmarktservice zu Lasten von Menschen mit Behinderungen

 

Die jüngsten Meldungen über Einsparungsmaßnahmen im Bereich der beruflichen Hilfen für Menschen mit Behinderung lässt eine Ausweitung des Sozialabbaus für den Bereich behinderte Menschen befürchten.

 

So ist allein im Bereich des Arbeitsmarktservice für die Steigerung der Effizienz bei der Vermittlung eine jährliche Einsparung von 45 Millionen Euro vorgesehen, was bis zum Jahr 2014 einen Betrag von 180 Millionen Euro ergibt. Diese Summen kommen einem Kahlschlag im Bereich der Beruflichen Integration gleich und sind ein Armutszeugnis für einen sozialdemokratischen Arbeitsminister.

 

Bei der Arbeitsmarktförderung ist die Kürzung der Budgetmittel noch gewaltiger: So sollen von 2011 bis 2014 mehr als 319 Millionen Euro eingespart werden. Dieser Betrag ist die größte Summe, die in Ihrem Ressort eingespart werden soll.

 

Die Folgen davon bekommen u. a. auch die Beschäftigungsprojekte zu spüren: Durch die beabsichtigten Einsparungen müssen die sogenannten „begleitenden Hilfen“, wie z.B. Arbeitsassistenz, Job Coaching, Clearing und Berufsausbildungsassistenz gekürzt werden.

 

Diese Kürzungen werden dazu führen, dass noch mehr Anfragen von behinderten Menschen, die eine Integrative Lehre machen möchten, zurückgewiesen werden müssen. Dadurch haben Menschen mit Behinderung schlechtere Berufschancen zu erwarten. Dies wird dazu führen, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung, die bekanntlich höher als die von nichtbehinderten Menschen ist, noch weiter ansteigt.

 

Gleichzeitig weist der Sozialminister anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 2. Dezember 2010 in einer Aussendung auf die zahlreichen Maßnahmen seines Ministeriums hin, um Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu bringen und in Beschäftigung zu halten und erweckt damit den falschen Eindruck, in seinem Ressort werden das Menschenmögliche für diese Personengruppe getan.


Geradezu grotesk sind diese geplanten Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass Österreich gleichzeitig einen Betrag von 96 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds nicht abgerufen hat.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)    Wie hoch sind die von Ihrem Ressort geplanten Einsparungen

a)    im Bereich der Bundessozialämter

b)    im Bereich des Arbeitsmarktservice

c)    im Bereich der Arbeitsmarktföderung

(bitte jeweils aufgliedern für das Jahr 2011, 2012, 2013 und 2014)

 

2)    Wie hoch ist der Betrag, um den die sogenannten „begleitenden Hilfen“ jährlich gekürzt werden sollen?

 

3)    Wie viele Menschen mit Behinderungen werden durch die geplanten Maßnahmen keine integrative Lehre antreten können?

 

4)    Wie viele sogenannte Transitarbeitsplätze und wie viele Schlüsselarbeitskräfte werden durch die geplanten Maßnahmen verloren gehen?

 

5)    Um welchen Prozentsatz wird sich die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen erhöhen?

 

6)    Wie lässt sich Ihre Aussage in der oben zitierten Presseaussendung, es sei Ihnen ein wichtiges Anliegen „gerade jungen Menschen mit Behinderung eine Perspektive zu bieten“ mit der Tatsache der von ihnen geplanten exorbitant hohen Einsparungsbeträgen vereinbaren?

 

7)    Wie können Sie es verantworten, dass durch die von Ihnen geplanten Maßnahmen voraussichtlich Tausende Menschen mit Behinderung der Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt verwehrt sein wird?

 

8)    Wie können Sie Ihre geplanten Maßnahmen mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang bringen?