7139/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Josef Auer,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend der Verbringung von verunfallten Schifahrerinnen zu WahlärztInnen und
Privatkliniken anstelle von Kassenärztlnnenund öffentlichen Krankenhäusern
Immer wieder kommt es in Österreich dazu, dass verunfallte SchifahrerInnen ungefragt und ohne Information seitens der Pistenrettung zu WahlärztInnen gebracht werden. Dies, obwohl in den Schigebieten eine ausreichende Versorgung mit VertragsärztInnen gegeben sein sollte.
Ebenso ist es Faktum, dass die Verunfallten auch in Privatkliniken gebracht werden, obwohl öffentliche Spitäler im Einzugsgebiet der Schipisten vorhanden sind.
Dabei werden die Verunfallten nicht immer auf eine allfällige Alternative
bzw. Wahlmöglichkeit zwischen Privat- und KassenärztInnen bzw. Privatklinik und
öffentlichem Krankenhaus aufmerksam gemacht.
Auf die Betroffenen kommen in diesen Fällen hohe Rechnungen zu, die von den Krankenversicherungsträgern nur teilweise oder gar nicht refundiert werden.
Aus der Anfragebeantwortung (4379/AB) vom 29.03.2010 wird offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht, wenn man sogar seitens des Ministeriums wortwörtlich schreibt: "Auch existiert keine zu diesem Thema einschlägige Judikatur." Deutlicher könnte der Hinweis auf eine rechtliche Grauzone nicht sein. Trotzdem bleibt die Antwort widersprüchlich, endet sie doch mit: "Eine legislative Maßnahme halte ich nicht für erforderlich."
Man darf nicht vergessen, dass es hier nicht nur um Gesetzestexte geht, sondern um Einzelschicksale von Menschen. Auch darf man in weiterer Folge nicht aus den Augen verlieren, dass die rechtlichen Unzulänglichkeiten zwangsläufig zu verärgerten Gästen aus dem In- und Ausland führen. Weder für die Betroffenen, noch für das Image der österreichischen Tourismuswirtschaft ist dies wünschenswert.
Darüber hinaus ist es durch dieses Faktum bereits zu Negativwerbung gekommen.Dies wird u. a. durch folgendes Beispiel deutlich: "In Österreich ist auch bei den Ärzten Vorsicht geboten, in vielen kleinen Skiorten in Tirol gibt es keine Kassenvertragsärzte mehr. Sie sind zudem nicht verpflichtet, über fehlende Kassenverträge Auskunft zu geben. Hier ist Vorsicht geboten. Es ist ratsam, sich vor Urlaubsantritt über eventuelle Rettungsabläufe beim Liftbetreiber zu erkundigen." Dieser Satz findet sich unter der Rubrik "Skiunfall" auf der Webseite www.wikipedia.de (4.12.2010).
Auch Versicherungen ist die Problematik mittlerweile bewusst, trotzdem ist es vielfach so, dass selbst Unfallversicherte den Schaden nicht ersetzt bekommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Inwiefern ist Ihnen als Justizministerin seit der Anfragebeantwortung 4379/AB vom 29. März 2010 die Vorgehensweise gegenüber verunfallten SchifahrerInnen bekannt?
2. Wie viele Fälle unfreiwillig privatärztlich versorgter SchiurlauberInnen wurden Ihres Wissens von den unabhängigen Gerichten bearbeitet bzw. geklärt?
3. Welche Maßnahmen haben Sie in Ihrer Funktion als Justizministerin gesetzt, um die bis zur letzten Anfragebeantwortung 4379/AB bestehende Lücke in der einschlägigen Judikatur zum Thema „Verbringung von verunfalltenSchifahrerlnnen zu WahlärztInnen und Privatkliniken anstelle von KassenärztInnen und öffentlichen Krankenhäusern" zu schließen?
4. Besteht eine Aufklärungspflicht der WahlärztInnen gegenüber den PatientInnen oder nicht?
a. Wenn ja, in welchem Umfang?
b. Wenn nicht, welche anderen Problemlösungen werden verfolgt?
c. Wie wird juristisch richtig vorgegangen, wenn PatientInnen nicht ansprechbar sein sollten?
5. Ihr Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte trägt dem derzeitigen Zustand nicht Rechnung, macht aber den dringenden Informationsbedarf noch deutlicher.
a. Wurden Maßnahmen getroffen, um ÄrztInnen und PatientInnen über die Rechtslage aufzuklären?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Welche Maßnahmen haben Sie zukünftig geplant um dem offensichtlichen Informationsdefizit entgegenzuwirken?
6. Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin in Zukunft setzen, um dem Informationsdefizit gegenüber in Österreich urlaubenden und verunfallten Schifahrerinnen entgegenzuwirken?
7. Welche Maßnahmen haben sie bereits ergriffen,
a. um einen Überblick über die Anzahl der verunfallten SchifahrerInnen generell und
b. um einen Überblick über jene Verunfallten, die in private oder öffentliche Krankenhäuser bzw. zu Wahl-, Privat- oder KassenärztInnen gebracht wurden (Zahlen der verunfallten SchifahrerInnen bitte pro Bundesland anführen) zu erhalten, um entsprechend rechtliche, für ein touristisches Urlaubsland wie Österreich notwendige, bundesländerübergreifende Maßnahmen gegen unfreiwillige Zuweisungen zu erzielen?
8. Welche Maßnahmen setzen Sie als Justizministerin, dass PatientInnen in Zukunft in öffentliche Krankenhäuser bzw. zu KassenärztInnen und nicht ungefragt in Privatkliniken bzw. zu PrivatärztInnen gebracht werden?