7140/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Justiz
betreffend
Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes bzgl
Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher
Einleitend
wird im Bericht des Rechnungshofes über den Maßnahmenvollzug
für
geistig abnorme
Rechtsbrecher aus November 2010 folgendermaßen Stellung
genommen:
„Die Ausgaben für die im Maßnahmenvollzug untergebrachten geistig
abnormen
Rechtsbrecher betrugen im Jahr 2009 rd. 63 Mill. EUR. Das BMJ verfügte weder
über eine schriftlich festgelegte
Strategie zur Steuerung noch über eine
ausreichende Messung des Erfolgs der Maßnahmen. Die Anzahl der
Untergebrachten stieg seit Jahren kontinuierlich an, allein von 2005 bis 2010
um rd.
22 % auf 819 Personen. Die Vollzugsdirektion verfügte zwar über Kriterien für die
sach- und bedarfsgerechte Unterbringung,
konnte diese aber wegen
Kapazitätsengpässen in den Justizanstalten nicht
durchgehend umsetzen. Die 9 %
im Maßnahmenvollzug befindlichen
Insassen verursachten 19 % der gesamten
Ausgaben des Strafvollzugs. Wegen fehlender
Kapazitäten wurde nämlich ein
Drittel
der Insassen in psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht. Die Kosten pro
Tag
und Insasse
betrugen dort bis zu 624 EUR gegenüber rd. 162 EUR in der
Justizanstalt Göllersdorf.“
In weiterer Folge
werden insgesamt 22 Verbesserungsvorschläge des
Rechnungshofes an das BMJ geäußert. Bislang ist nicht bekannt, ob die
Bundesministerin Bandion-Ortner überhaupt
gedenkt, diese Empfehlungen
aufzugreifen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
(1)
Warum hat es bisher keine Gesamtstrategie zur Steuerung des
Maßnahmenvollzugs mit überprüfbaren Zielen gegeben?
(2)
Wird es zukünftig eine Gesamtstrategie zur Steuerung des
Maßnahmenvollzugs mit überprüfbaren Zielen geben?
(3) Wenn nein, warum nicht?
(4)
Werden im Maßnahmenvollzug die Ursachen des Anstiegs und
ständigen
Überhangs der Neuverurteilungen
gegenüber den Beendigungen vertieft
analysiert werden?
(5) Wenn nein, warum nicht?
(6)
Warum wurden
bisher keine ausreichenden Kapazitäten
für eine
bedarfsgerechte und dem Gesetz entsprechende
Unterbringung von
geistig abnormen zurechnungsfähigen Rechtsbrechern geschaffen?
(7)
Werden ausreichende Kapazitäten für eine
bedarfsgerechte und dem
Gesetz entsprechende
Unterbringung von geistig abnormen
zurechnungsfähigen Rechtsbrechern geschaffen
werden?
(8) Wenn nein, warum nicht?
(9)
Wird die Verrechnung in den Justizanstalten zukünftig so
gestaltet, dass
die Kosten des Maßnahmenvollzugs vollständig ausgewiesen werden
können?
(10) Wenn nein, warum nicht?
(11)
Werden Vereinbarungen mit den Krankenanstalten bzw. deren Trägern
angestrebt, in denen
die für den Maßnahmenvollzug erforderlichen
Unterbringungskapazitäten und der Intensität der Behandlung (z.B.
Akutbetten) angemessene Tarife festgelegt werden?
(12) Wenn nein, warum nicht?
(13)
Wird die
Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über
die „Abgeltung stationärer
medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten
für Insassen von Justizanstalten“
mit dem Ziel höherer
Kostengerechtigkeit bzw. eines
Kostenausgleichs neu verhandelt werden?
(14) Wenn nein, warum nicht?
(15)
Wird es verstärkt Bemühungen zur Erreichung einer ausreichenden,
bedarfsorientierten Versorgungsstruktur in
der Nachbetreuung (z.B. im
Pflege- und Geriatriebereich, für weibliche
und jugendliche
Untergebrachte)
geben?
(16)
Wenn nein, warum nicht?
(17)
Werden Sie Bemühungen unternehmen, um die Kompetenzen und
Verantwortung über die
Kostentragung für die Nachbetreuung zukünftig
eindeutig
zu regeln?
(18) Wenn nein, warum nicht?
(19)
Wird sich das BMJ zukünftig bei den Bundesländern um die
Schaffung
einer ausreichenden Versorgungsstruktur und Kostenbeteiligung für die
Nachbetreuung bemühen?
(20) Wenn nein, warum nicht?
(21)
Wird die Verrechnung zukünftig so gestalten, dass die Kosten für die
Nachbetreuung
eindeutig und vollständig ausgewiesen werden?
(22) Wenn nein, warum nicht?
(23)
Werden zukünftig systematisch Daten erhoben, um den
Erfolg des
Maßnahmenvollzugs beurteilen zu können?
(24) Wenn nein, warum nicht?
(25)
Werden zur Verbesserung der Auswertbarkeit von Daten der Integrierten
Vollzugsverwaltung
zukünftig eindeutige Vorgaben zur
Erfassung
relevanter Datenfelder und zur Qualitätssicherung erteilt?
(26) Wenn nein, warum nicht?
(27)
Warum hat die
der Erstbegutachtung geistig abnormer
zurechnungsfähiger
Rechtsbrecher bisher nicht zu einer frühzeitigen und
unmittelbaren
Begutachtung der Insassen geführt,
obwohl diese
wesentlich für die Wahl des Vollzugsorts und
die Festlegung einer
entsprechenden Behandlung und Betreuung ist?
(28)
Werden zukünftig organisatorische Verbesserungen der
Erstbegutachtung
geistig abnormer zurechnungsfähiger Rechtsbrecher vorgenommen? Ziel
sollte die frühzeitige und unmittelbare Begutachtung sämtlicher Insassen
sein, weil diese wesentlich für
die Wahl des Vollzugsorts und die
Festlegung einer entsprechenden Behandlung und Betreuung ist.
(29) Wenn ja, welche?
(30) Wenn nein, warum nicht?
(31)
Werden, abgestimmt auf eine Strategie für den Maßnahmenvollzug,
Vorgaben mit Mindeststandards für die Behandlung und Betreuung der
Untergebrachten in
den Justizanstalten zukünftig ausgearbeitet?
(32) Wenn nein, warum nicht?
(33)
Wird, um die
Fachaufsicht besser wahrnehmen zu können,
zukünftig in
der Vollzugsdirektion eine entsprechende
personelle Kompetenz für den
ärztlichen und psychologischen
Bereich aufgebaut werden?
(34) Wenn nein, warum nicht?
(35)
Werden
verbindliche — auf die Gesamtstrategie
abgestimmte —
Betreuungskonzepte
sowohl für den Bereich der zurechnungsfähigen als
auch der
zurechnungsunfähigen geistig abnormen
Rechtsbrecher
zukünftig
ausgearbeitet und wird für deren Umsetzung gesorgt werden?
(36) Wenn nein, warum nicht?
(37)
Werden für das Betreuungspersonal Qualitätsstandards festgelegt
werden, um ein einheitliches Qualitätsniveau bei
der Behandlung von
Maßnahmenpatienten
zukünftig sicherzustellen?
(38) Wenn nein, warum nicht?
(39)
Werden zukünftig schriftliche Vereinbarungen über die
Erbringung von
Betreuungsleistungen abgeschlossen, um die Leistungserbringung
zweifelsfrei
kontrollieren zu können?
(40) Wenn nein, warum nicht?
(41)
Wird die Dokumentation der wichtigsten Behandlungs- und
Betreuungsmaßnahmen auch für den Bereich
der zurechnungsunfähigen
Untergebrachten
verbindlich vorgesehen werden?
(42) Wenn nein, warum nicht?
(43)
Wird den Vollzugsgerichten eine Aufstellung aller unter Vertrag
stehenden
ambulanten und
stationären Nachbetreuungseinrichtungen für den
Maßnahmenvollzug zur Verfügung gestellt werden?
(44) Wenn nein, warum nicht?