7140/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes bzgl
Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher

Einleitend wird im Bericht des Rechnungshofes über den Maßnahmenvollzug für
geistig abnorme Rechtsbrecher aus November 2010 folgendermaßen Stellung
genommen:

Die Ausgaben für die im Maßnahmenvollzug untergebrachten geistig abnormen
Rechtsbrecher betrugen im Jahr 2009 rd. 63 Mill. EUR. Das BMJ verf
ügte weder
über eine schriftlich festgelegte Strategie zur Steuerung noch über eine
ausreichende Messung des Erfolgs der Ma
ßnahmen. Die Anzahl der
Untergebrachten stieg seit Jahren kontinuierlich an, allein von 2005 bis 2010 um rd.
22 % auf 819 Personen. Die Vollzugsdirektion verf
ügte zwar über Kriterien für die
sach- und bedarfsgerechte Unterbringung, konnte diese aber wegen
Kapazit
ätsengpässen in den Justizanstalten nicht durchgehend umsetzen. Die 9 %
im Ma
ßnahmenvollzug befindlichen Insassen verursachten 19 % der gesamten
Ausgaben des Strafvollzugs. Wegen fehlender Kapazit
äten wurde nämlich ein Drittel
der Insassen in psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht. Die Kosten pro Tag
und Insasse betrugen dort bis zu 624 EUR gegenüber rd. 162 EUR in der
Justizanstalt G
öllersdorf.“

In weiterer Folge werden insgesamt 22 Verbesserungsvorschläge des
Rechnungshofes an das BMJ ge
äußert. Bislang ist nicht bekannt, ob die
Bundesministerin Bandion-Ortner
überhaupt gedenkt, diese Empfehlungen
aufzugreifen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

(1)           Warum hat es bisher keine Gesamtstrategie zur Steuerung des
Maßnahmenvollzugs mit überprüfbaren Zielen gegeben?

(2)           Wird es zukünftig eine Gesamtstrategie zur Steuerung des
Maßnahmenvollzugs mit überprüfbaren Zielen geben?

(3)           Wenn nein, warum nicht?

(4)           Werden im Maßnahmenvollzug die Ursachen des Anstiegs und ständigen
Überhangs der Neuverurteilungen gegenüber den Beendigungen vertieft
analysiert werden?

(5)           Wenn nein, warum nicht?

(6)           Warum wurden bisher keine ausreichenden Kapazitäten für eine
bedarfsgerechte und dem Gesetz entsprechende Unterbringung von
geistig abnormen zurechnungsf
ähigen Rechtsbrechern geschaffen?

(7)           Werden ausreichende Kapazitäten für eine bedarfsgerechte und dem
Gesetz entsprechende Unterbringung von geistig abnormen
zurechnungsf
ähigen Rechtsbrechern geschaffen werden?

(8)           Wenn nein, warum nicht?

(9)           Wird die Verrechnung in den Justizanstalten zukünftig so gestaltet, dass
die Kosten des Maßnahmenvollzugs vollständig ausgewiesen werden
k
önnen?

(10)   Wenn nein, warum nicht?

(11)   Werden Vereinbarungen mit den Krankenanstalten bzw. deren Trägern
angestrebt, in denen die für den Maßnahmenvollzug erforderlichen
Unterbringungskapazit
äten und der Intensität der Behandlung (z.B.
Akutbetten) angemessene Tarife festgelegt werden?

(12)   Wenn nein, warum nicht?

(13)   Wird die Vereinbarung gem. Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer
medizinischer Versorgungsleistungen von
öffentlichen Krankenanstalten
f
ür Insassen von Justizanstalten“ mit dem Ziel höherer
Kostengerechtigkeit bzw. eines Kostenausgleichs neu verhandelt werden?

(14)   Wenn nein, warum nicht?


(15)   Wird es verstärkt Bemühungen zur Erreichung einer ausreichenden,
bedarfsorientierten Versorgungsstruktur in der Nachbetreuung (z.B. im
Pflege- und Geriatriebereich, f
ür weibliche und jugendliche
Untergebrachte) geben?

(16)   Wenn nein, warum nicht?

(17)       Werden Sie Bemühungen unternehmen, um die Kompetenzen und
Verantwortung
über die Kostentragung für die Nachbetreuung zukünftig
eindeutig zu regeln?

(18)       Wenn nein, warum nicht?

(19)   Wird sich das BMJ zukünftig bei den Bundesländern um die Schaffung
einer ausreichenden Versorgungsstruktur und Kostenbeteiligung f
ür die
Nachbetreuung bemühen?

(20)   Wenn nein, warum nicht?

(21)   Wird die Verrechnung zukünftig so gestalten, dass die Kosten für die
Nachbetreuung eindeutig und vollständig ausgewiesen werden?

(22)   Wenn nein, warum nicht?

(23)   Werden zukünftig systematisch Daten erhoben, um den Erfolg des
Maßnahmenvollzugs beurteilen zu können?

(24)   Wenn nein, warum nicht?

(25)   Werden zur Verbesserung der Auswertbarkeit von Daten der Integrierten
Vollzugsverwaltung zukünftig eindeutige Vorgaben zur Erfassung
relevanter Datenfelder und zur Qualit
ätssicherung erteilt?

(26)   Wenn nein, warum nicht?

(27)   Warum hat die der Erstbegutachtung geistig abnormer
zurechnungsf
ähiger Rechtsbrecher bisher nicht zu einer frühzeitigen und
unmittelbaren Begutachtung der Insassen geführt, obwohl diese
wesentlich f
ür die Wahl des Vollzugsorts und die Festlegung einer
entsprechenden Behandlung und Betreuung ist?

(28)   Werden zukünftig organisatorische Verbesserungen der Erstbegutachtung
geistig abnormer zurechnungsf
ähiger Rechtsbrecher vorgenommen? Ziel
sollte die frühzeitige und unmittelbare Begutachtung sämtlicher Insassen
sein, weil diese wesentlich f
ür die Wahl des Vollzugsorts und die
Festlegung einer entsprechenden Behandlung und Betreuung ist.

(29)   Wenn ja, welche?


(30)   Wenn nein, warum nicht?

(31)       Werden, abgestimmt auf eine Strategie für den Maßnahmenvollzug,
Vorgaben mit Mindeststandards f
ür die Behandlung und Betreuung der
Untergebrachten in den Justizanstalten zukünftig ausgearbeitet?

(32)       Wenn nein, warum nicht?

(33)       Wird, um die Fachaufsicht besser wahrnehmen zu können, zukünftig in
der Vollzugsdirektion eine entsprechende personelle Kompetenz f
ür den
ärztlichen und psychologischen Bereich aufgebaut werden?

(34)       Wenn nein, warum nicht?

(35)   Werden verbindliche auf die Gesamtstrategie abgestimmte
Betreuungskonzepte sowohl für den Bereich der zurechnungsfähigen als
auch der zurechnungsunfähigen geistig abnormen Rechtsbrecher
zuk
ünftig ausgearbeitet und wird für deren Umsetzung gesorgt werden?

(36)   Wenn nein, warum nicht?

(37)   Werden für das Betreuungspersonal Qualitätsstandards festgelegt
werden, um ein einheitliches Qualit
ätsniveau bei der Behandlung von
Ma
ßnahmenpatienten zukünftig sicherzustellen?

(38)   Wenn nein, warum nicht?

(39)   Werden zukünftig schriftliche Vereinbarungen über die Erbringung von
Betreuungsleistungen abgeschlossen, um die Leistungserbringung
zweifelsfrei kontrollieren zu können?

(40)   Wenn nein, warum nicht?

(41)   Wird die Dokumentation der wichtigsten Behandlungs- und
Betreuungsmaßnahmen auch für den Bereich der zurechnungsunfähigen
Untergebrachten verbindlich vorgesehen werden?

(42)   Wenn nein, warum nicht?

(43)   Wird den Vollzugsgerichten eine Aufstellung aller unter Vertrag stehenden
ambulanten und stationären Nachbetreuungseinrichtungen für den
Ma
ßnahmenvollzug zur Verfügung gestellt werden?

(44)  Wenn nein, warum nicht?