7145/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der bevorzugten Stellung der Landwirte gegenüber den gewerblichen Betrieben
Der Maschinenring ermöglicht Bauern, die Pflichten eines gewerblichen Unternehmers legal zu umgehen. In vielen Bereichen bestehen sehr großzügige Ausnahmeregelungen. Sei dies bei der Einkommensteuer, bei der Mineralölsteuer, bei der Vermietung von landwirtschaftlichem Gerät zum Selbstkostenpreis, bei der Sozialversicherung usw. Durch diese Vergünstigungen und Ausnahmeregelungen entsteht selbstverständlich ein Ungleichgewicht im Wettbewerb.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Welche
bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber einem
gewerblichen Betrieb hinsichtlich der Tätigkeiten, die grundsätzlich
an eine Gewerbeberechtigung geknüpft sind?
2.
Welche
bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber einem gewerblichen
Betrieb hinsichtlich der Besteuerung aus Tätigkeiten für den Maschinenring
bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Schneeräumung,
Parkpflege, usw.)?
3. Welche bevorzugte Stellung genießt ein Landwirt gegenüber einem gewerblichen Betrieb hinsichtlich der SV-Abgaben für Tätigkeiten, die beispielsweise für den bzw. die im Auftrag des Maschinenringes erfolgen (Freigrenzen, Freibeträge, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, usw.)?