7154/J XXIV. GP
Eingelangt am
21.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Tonband-Protokolle in der Causa Meischberger, Plech, Grasser
Bereits seit Beginn 2009 sind die Provisionszahlungen an Walter Meischberger für Beraterleistungen beim Verkauf der Bundeseigenen Wohnbaugesellschaften im Zug der Immofinanz-Ermittlungen der Justiz bekannt geworden. Seit Oktober 2009 liegt darüber eine Sachverhaltsdarstellung der Grünen mit Verdacht auf Untreue gegenüber dem ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser vor. Vernehmungen erfolgten daraufhin allerdings nur von Meischberger, Hochegger, Plech und Muhr. Exminister Grasser wurde erst im Sommer 2010, also 9 Monate nach Einbringung der Sachverhaltsdarstellung einvernommen. Laut Berichterstattung des Falter‘s existieren Mitschnitte bzw. Tonband-Protokolle von Handy-Telefonaten zwischen Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Karl Heinz Grasser bereits mit Datum 1. Februar 2010. Bei diesen Telefonaten erfolgten Absprachen über die Gründe von Provisionszahlungen durch die PORR im Zuge der Errichtung des Terminal-Towers in Linz, in den Finanzdienststellen übersiedelten. Damit ist der Tatbestand der Vertuschung und Verhinderung/Erschwerung von Ermittlungen gegeben.



Trotz Vorliegen dieser Informationen und der Gefahr weiterer Absprachen wurden weitere Schritte der Staatsanwaltschaft, wie Einvernahme Grassers, Überprüfung der Kontoflüsse Grassers, … erst mit monatelangen Verzögerungen im Sommer gesetzt.
Diese zeitlichen Schonfristen für den ehemaligen Finanzminister im Dienste der ÖVP und die nicht verfügte Untersuchungshaft für die inkriminierten Personen können nur als Justiz-Schongang bzw. Justiz-Selbstfesselung gegenüber ehemaligen Regierungsmitgliedern und deren Freunden verstanden werden. In verschiedenen anderen Fällen der Wirtschaftskriminalität wurde in viel rascherer Folge Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr verhängt. Das Argument der Akteneinsicht für U-Häftlinge gilt nicht, da sie den Angeklagten der Tierschützerprozesse verwehrt wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurden die in die Hand-Telefonate involvierten Personen nicht in Untersuchungshaft genommen?
2. Warum wurde Karl Heinz Grasser, der freundschaftliche Ratschläge gab, obwohl er öffentlich die Freundschaft zu Meischberger bereits aufgekündigt hatte, nicht sofort verhört und wegen Verdunkelungsgefahr inhaftiert?
3. Warum erfolgen die Ermittlungsschritte in der Causa BUWOG im Gegensatz zum BAWAG-Skandal so zögerlich