7156/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Betrugsbekämpfung 2010 -Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel etc.“

Mit der AB 4160/XXIV.GP vom 11.03.2010 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend Betrugsbekämpfung 2009 beantwortet.

Entscheidend ist für die Einhaltung bestehender gesetzlicher Bestimmungen, dass der Zoll bei der Einfuhr zuständig ist, alle gesetzlichen Verbote und Beschränkungen des Besitzes von Waren zu überprüfen und zwar auch in den Bereichen, in denen der BM für Finanzen nicht zuständig ist (siehe Antwort auf Frage 17 in der Anfrage 4188/J XXIV.GP).

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.        Wie viele zollrechtliche Ermittlungen wurden durch die Finanz- und Zollverwaltung im Jahr 2010 hinsichtlich Postfachangebote, Internetangebote und -bestellungen von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) etc. durchgeführt?

2.        Welche Produkte betraf dies konkret (Aufschlüsselung der Produkte)?

 

3.        Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen in diesem Jahr?

Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergebnisse?

4.     Aus welchen Ländern in diesen Jahren stammten jeweils diese Produkte (Aufschlüsselung auf Österreich, einzelne EU-Staaten sowie die Drittstaaten)?

5.     Gegen welche zollrechtlichen Bestimmungen wurde bei diesen Bestellungen von Arzneimitteln, NEM etc. über Internet oder Postfachfirmen mehrfach verstoßen?

Gegen welche sonstigen Bestimmungen, die beispielsweise ein Inverkehrbringen untersagen?

6.  Werden bzw. wurden diese Produkte nach einer Bestellung über Postfachfirmen oder über Internet

a.    über Postversand aus dem Ausland zugestellt,

b.   über Postversand aus dem Inland zugestellt (z.B. Auslieferungslager)

c.    als Flugfracht geliefert und zugestellt

d.    als Eisenbahnfracht geliefert und zugestellt

e.    durch Postdienste direkt zugestellt oder

f.     durch Hersteller, Importeur oder Händler direkt zugestellt?

7.            Wie waren diese Produkte bei der Einfuhr bzw. der Zustellung jeweils zollrechtlich deklariert?

8.            Wurden diese Produkte mehrheitlich durch Unternehmen oder durch Einzelpersonen (KonsumentInnen) in diesem Jahr bestellt (ersuche um Aufschlüsselung)?

9.            Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2010 durch die Finanz- und Zollverwaltung bei bzw. nach elektronischen Bestellungen von Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmittel, Dopingmittel etc. ergriffen?

a.    Wie viele Hausdurchsuchungen wurden beantragt, wie viele durchgeführt? Was war jeweils das Ergebnis?

b.   Wie viele dieser Produkte wurden beschlagnahmt (Ersuche um Bekanntgabe der namentlichen Produkte)?

c.    Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden wegen welcher Verstöße erstattet (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bezirkshauptmannschaften)?

d.   Wie viele dieser Verwaltungsstrafanzeigen führten zu einer Verurteilung, Einstellung oder zu einem Freispruch?

Wie viele Anzeigen verjährten, weil durch die zuständigen Behörden keine

Verfolgungshandlung gesetzt wurde?

Wie viele Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden?

e.   Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?

Welche Delikte betraf dies (Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

f.   Wie viele dieser gerichtlichen Anzeigen führten zu einer Verurteilung, Zurücklegung der Anzeige, Einstellung oder zu einem Freispruch?

g.  Wie wurden die nach § 35 Finanzstrafgesetz eingeleitete Finanzstrafverfahren in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 beendet?

Welche Entscheidungen wurden getroffen (Aufschlüsselung auf Jahre und Finanzämter)?

10.    In wie vielen Fällen wurde zur Aufklärung von derartigen „Bestellungen" mit ausländischen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet?

11.    Wie viele Nahrungsergänzungsmittel wurden im Jahr 2010 bei der Einfuhr aus Drittstaaten aus zollrechtlichen Gründen kontrolliert?

Zu welchen Ergebnissen führten diese Kontrollen?

12. Wie viele Proben wurden dabei gezogen?

Welche Ergebnisse erbrachten die Untersuchungen?

Wurden dabei auch Verunreinigungen in Nahrungsergänzungsmittel nachgewiesen?

Wenn ja, in welchen Produkten (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

13.    Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen mussten in diesem Zusammenhang bei der Betrugsbekämpfung im Jahr 2010 durch die Finanz- und Zollverwaltung ergriffen werden (Beschlagnahme etc.)?

14. Welche und wie viele zollrechtliche bzw. finanzstrafrechtliche Maßnahmen wurden deswegen im Jahr 2010 gegenüber Importeure, Händler und Besteller ergriffen, die auf diese falsch deklarierte Arzneimittel, Tierarzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel etc. eingeführt bzw. in Verkehr gebracht haben


15.    Werden durch die Finanz- und Zollverwaltung auch in Zukunft Web-Seiten beobachtet und kontrolliert, in denen Arzneimittel, Tierarzneimittel, Dopingmittel, Nahrungsergänzungsmittel etc. angeboten werden?

16.    Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten diese Kontrollen im Jahr 2010?

17.    Welche Erfahrungen liegen zum neuen Arzneiwareneinfuhrgesetz vor, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden?

18.    Welche Erfahrungen liegen zum Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG) vor, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der NADA Austria und dem Innenministerium?