7158/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Jochen Pack

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Lehrlingsausbildung beim AMS Steiermark

Abdecken regionaler Bedürfnisse

Der Rechnungshofbericht über die AMS Schulungskosten im Lehrlingsbereich hält fest:

Das AMS Steiermark schrieb für das Ausbildungsjahr 2003/2004 (JASG VI) die Kurse der Sommerwerkstatt und die Lehrgänge jeweils für das gesamte Bundesland aus. Sie wurden an ein Bieterkonsortium vergeben. Dieses erhielt auch in den darauf folgenden drei Ausbildungsjahren im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung den Zuschlag. Im Jahr 2007 schrieb das AMS Steiermark bei der Vergabe der JASG X-Maßnahmen (Ausbildungsjahr 2007/2008) abermals landesweit aus.

Kleinere, sich auf einzelne Regionen beschränkende (potenzielle) Bieter hatten somit keine Möglichkeit, ein entsprechendes Angebot abzugeben."

Im Bezirk Hartberg droht gleichzeitig ein Facharbeitermangel, da es zu wenig qualifiziertes Personal in einzelnen Berufssparten gibt.

Wettbewerb und Kosteneffizienz

Feststellung des Rechnungshofes:

Das Bieterkonsortium konnte dadurch dem AMS Steiermark Bedingungen und Preise vorgeben, ohne dem Wettbewerb zu unterliegen."


Kosten der Ausbildung

Feststellung des Rechnungshofes:

Aufgrund der Vergabe der JASG-Maßnahmen unter weitestgehender Ausschaltung des Wettbewerbs waren die Gemeinkostensätze der steiermärkischen Maßnahmenträger (durchschnittliche Höhe für die JASG Vlll-Maßnahmen 35,68 EUR) mehr als dreimal so hoch wie jene der oberösterreichischen Maßnahmenträger."

Qualität der Ausbildung

Feststellung des Rechnungshofes:

Im Gegensatz zum AMS Oberösterreich und zum AMS Salzburg rechnete das AMS Steiermark den Berufsschulbesuch zu dem im JASG geforderten 60 %-Anteil der praktischen Ausbildung hinzu. Gemäß den Durchführungsbestimmungen des BMWA war jedoch der Berufsschulbesuch nicht generell, sondern nur die Ausbildungszeit in den Werkstätten (Betrieben) der praktischen Ausbildung anzurechnen."

Ausbildungsentschädigungen

Feststellung des Rechnungshofes:

Die unterschiedliche Höhe von Ausbildungsentschädigungen, die Teilnehmern an JASG-Lehrgängen (150 EUR netto monatlich), Teilnehmern an Kursen zur Berufsorientierung und -Vorbereitung sowie Anspruchsberechtigten aus der integrativen Berufsausbildung und der Lehrausbildung in besonderen selbständigen Einrichtungen (jeweils 240 EUR netto monatlich) geleistet wurden, war sachlich nicht gerechtfertigt."

Praktiken in anderen Zielgruppen

Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes präsentierte das AMS Steiermark eine neue Initiative für Jungakademiker, bei der sämtliche Kurse und Maßnahmen für arbeitssuchende Jungakademiker und Führungskräfte (ca. 400 Personen im Jahr) an ein Bieterkonsortium vergeben wurde. Kleinere Anbieter hatten keine Chance, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Weiters schrieb das AMS (Geschäftsstelle Graz) im Sommer des letzten Jahren auch Maßnahmen für weitere Zielgruppen" (Lehrlinge, Ältere Arbeitssuchende...) in dieser Form aus.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1)    Wie kann das AMS gewährleisten, dass auf regionale Bedürfnisse bei der Ausbildung von Lehrlingen entsprechend eingegangen werden kann, wenn Aufträge steiermarkweit ausgeschrieben werden, und regionale Anbieter (die die regionalen Bedürfnisse am besten  kennen)  durch das Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden?


2)      Wie kann das AMS Qualität und Kosteneffizienz gewährleisten, wenn durch das Ausschreibungsverfahren der freie Wettbewerb  unter den einzelnen Anbietern eingeschränkt bzw. kleinere Anbieter überhaupt ausgeschlossen werden?

3)      Ist angesichts dieser Tatsachen geplant, das Ausschreibungsverfahren in der Steiermark zu  ändern  und  wieder einzelne  Maßnahmen  bzw.   regionale Angebote auszuschreiben.

4)    Hat das AMS Steiermark vor, wieder einen freien Wettbewerb unter den Bildungsanbietern zuzulassen und Möglichkeiten zu schaffen, dass sich auch regionale Bildungsanbieter an Ausschreibungen beteiligen?

5)      Wenn Ja, wann wird diese Änderung erfolgen?

6)    Gibt es beim AMS keine Bedenken, dass die Qualität der Lehrlingsausbildung in Bezug auf die praktischen Fertigkeiten der Auszubildenden leidet, wenn der gesamte Berufsschulbesuch (und nicht nur die Ausbildungszeit in den Werkstätten) der praktischen Ausbildung angerechnet wird?

7)    Ist es geplant, die Anrechnung des Berufsschulbesuchs dahin gehend zu ändern, dass nur die Ausbildungszeit in der Werkstätten der praktischen Ausbildung angerechnet wird?

8)    Wenn Ja, bis wann ist gegebenenfalls mit dieser Änderung zu rechnen?

9)    Womit wird die unterschiedliche Höhe der Ausbildungsentschädigungen gerechtfertigt?

10) Ist es geplant die Höhe der Ausbildungsentschädigungen an ein einheitliches Niveau anzupassen?

11) Wenn Ja, in welcher Höhe wird sich diese einheitliche Ausbildungsentschädigung belaufen?

12) Wie  ist es  zu  erklären,  dass der Rechnungshof das Vergabeverfahren eindeutig kritisiert, das AMS beinahe zeitgleich das kritisierte Verfahren auf weitere Zielgruppen ausdehnt?

13) Wie können Qualität und Kosteneffizienz für diese Maßnahmen garantiert werden,  wenn  dies  bei  den Maßnahmen für Lehrlingen offenbar nicht gelungen ist, wie der Rechnungshof eindeutig feststellt?

14) Welche Maßnahmen plant das zuständige Ministerium angesichts der Kritik des  Rechnungshofes in Anbetracht der Tatsache dass das AMS Steiermark an einem Ausschreibungsverfahren festhält, das vom Rechnungshof eindeutig kritisiert wurde?