7161/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Therapie der feuchten Altersbedingten Makuladegeneration (AMD)
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs hat sich mit einem Brief an das Bundesministerium für Gesundheit und die Gesundheitssprecherinnen und -sprecher sowie Behindertensprecherinnen und -sprecher des Parlaments gewendet um ihrer Besorgnis, betreffend einer nicht zugelassenen Therapie der feuchten Altersbedingten Makuladegeneration, Ausdruck zu verleihen. Sie berichten davon, dass in den vergangenen Monaten ein zunehmender ökonomischer Druck auf Patientinnen und Patienten mit dieser insbesondere für Menschen im fortgeschrittenen Alter folgenreichen Erkrankung wahrgenommen wurde.
Seit einigen Jahren gibt es eine viel versprechende Therapie für Patientinnen und Patienten der feuchten AMD. Bei dieser Therapie wird ein biotechnologisch hergestellter Wirkstoff in das Auge injiziert, wodurch das Fortschreiten des Sehkraftverlustes gestoppt werden kann.
Obwohl es diese Therapie gegen die feuchte Form der AMD gibt, werden Betroffene immer öfter nicht mit dem zugelassenen Wirkstoff, sondern mit einem, für die feuchte AMD nicht zugelassenen Krebs-Medikament behandelt.
Das geschieht aus der Sicht der Betroffenen offenbar aus rein ökonomischen Überlegungen heraus, da der zugelassene Wirkstoff in der, durch die LKF-Punkte gesteuerten Finanzierung der Krankenanstalten nicht hinreichend finanziell abgebildet ist. Eine höhere Wirksamkeit des für die Behandlung der AMD nicht zugelassenen Krebs-Wirkstoffes, die den Einsatz medizinisch rechtfertigen würde, ist nicht bekannt.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
a) warum?
b) um welche Medikamente handelt es sich?
c) wie lauten die Zulassungsverfahren?