7163/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Evaluierung der Gebührenerhöhungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2009
In den Erläuterungen zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2009 für die Justiz heißt es, dass „die Änderungen im Bereich des Gerichtsgebühren- und Justizverwaltungsgebührenrechts eine Annäherung an die Kostenwahrheit bringen sollen“. Es ist von einem ersten Schritt die Rede.
Konkret sieht man einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf für 2009 von 4 Millionen Euro und für 2010 von 9 Millionen Euro „um den Kernaufgaben der Justiz weiter nachkommen zu können“.
Erreicht werden die Mehreinnahmen durch das Abändern der Voraussetzung für die Indexanpassung der Gerichtsgebühren (nunmehr bei einer Steigerung des Verbraucherpreisindex um 5% - früher erst bei 10%). Damit kommt es zu einer schnelleren Anpassung der Indexierung mit voraussichtlich 1.7.2009 und werden so die Gerichtgebühren schon früher angehoben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: