7163/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Evaluierung der Gebührenerhöhungen nach dem Budgetbegleitgesetz 2009

 

 

In den Erläuterungen zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2009 für die Justiz heißt es, dass „die Änderungen im Bereich des Gerichtsgebühren- und Justizverwaltungsgebührenrechts eine Annäherung an die Kostenwahrheit bringen sollen“. Es ist von einem ersten Schritt die Rede.

 

Konkret sieht man einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf für 2009 von 4 Millionen Euro und für 2010 von 9 Millionen Euro „um den Kernaufgaben der Justiz weiter nachkommen zu können“.

 

Erreicht werden die Mehreinnahmen durch das Abändern der Voraussetzung für die Indexanpassung der Gerichtsgebühren (nunmehr bei einer Steigerung des Verbraucherpreisindex um 5% - früher erst bei 10%). Damit kommt es zu einer schnelleren Anpassung der Indexierung mit voraussichtlich 1.7.2009 und werden so die Gerichtgebühren schon früher angehoben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen der Justiz aus dem Titel „Kopierkostenersatz“ in den Jahren 2009 und 2010?
  2. Wie hoch sind die realen Kosten einer Kopie für die Justiz nach den derzeit angenommen Kostenkalkulationen für die in Verwendung befindlich Kopiergeräten an den österreichischen Gerichten im Jahr 2010 gewesen?
  3. Wie hoch waren in den Jahren 2009 und 2010 die Einnahmen der Justiz aus Gebühren im Zusammenhang mit Sachwalterschaft?
  4. Wie hoch waren die Einnahmen aus Anträgen nach dem Besuchsrecht in den Jahren 2009 und 2010?
  5. Wie hoch waren die Einnahmen aus Vergleichen oder Rechtsmitteln über Unterhaltsstreitigkeiten bezüglich Minderjähriger in den Jahren 2009 und 2010?
  6. Wie hoch waren die Einnahmen aus Gerichtsgebühren im Gesamten in den Jahren 2008, 2009 und 2010?