720/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Cross-Border-Leasinggeschäfte der Verbundgesellschaft
Wie der „Homepage“ der Verbundgesellschaft zu entnehmen ist, ist diese Eigentümerin bzw. Miteigentümerin von 111 Kraftwerken. Von diesen sollen einige zumindest teilweise von Cross-Border-Leasingverträgen oder ähnlich gearteten Vertragskonstruktionen betroffen sein.
Im Konkreten soll die Verbundgesellschaft Kraftwerke im Gesamtwert von rund 6 Milliarden Euro an amerikanische Trusts „verkauft“ haben. Von dem Transaktionsvolumen habe die Verbundgesellschaft jedoch nur rund 5% erhalten. 95% befinden sich bei amerikanischen Treuhändern zur Veranlagung. Die Erträge aus dieser Veranlagung fließen an die Verbundgesellschaft, wodurch diese die Leasingrate an die amerikanischen Trusts bezahlen kann. Sollten die Rückflüsse aus Amerika in Folge von Immobilienspekulationen und anderer Hochrisiko-Investitionen nicht ausreichend stattfinden, würde das für die Verbundgesellschaft bedeuten, dass diese den Restbetrag aus den erwirtschafteten Erfolgen zu tragen hat, was sich wiederum negativ auf den österreichischen Konsumenten auswirken könnte.
Ein weiteres Problem könnte sich durch die Änderung der US-amerikanischen Steuergesetzgebung ergeben. So berichtet die deutsche „taz – die tageszeitung“ am 5.11.2008:
„In den USA wird Cross-Border-Leasing (CBL) noch in diesem Jahr auslaufen. Das bedeutet nicht nur das Aus für einen milliardenschweren globalen Steuerbetrug …….Der Internal Revenue Service (IRS) forderte die etwa 100 Investoren in den USA per Formblatt dazu auf, ihre CBL-Verträge mit kommunalen Unternehmen in anderen Ländern bis zum 31. 12. 2008 vorfristig zu beenden. Andernfalls würden diese zwangsaufgehoben. Am 21. Oktober teilte der IRS mit, dass 80 Prozent der Angeschriebenen einem Vergleich mit der Behörde zugestimmt haben.“
Die Aktionärsstruktur der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft) ist wesentlich vom Mehrheitseigentum der Republik Österreich geprägt. 51% des Grundkapitals befinden sich, verfassungsrechtlich verankert, im Eigentum der Republik Österreich.
Diesbezüglich richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Kraftwerke stehen im Eigentum bzw. Miteigentum der Verbundgesellschaft?
2. Wie viele davon sind von Cross-Border-Leasingverträgen oder ähnlich gearteten Vertragskonstruktionen betroffen?
3. Welche sind das genau und zu wie viel Prozent sind diese von Cross-Border-Leasingverträgen oder ähnlich gearteten Vertragskonstruktionen betroffen?
4. Wie hoch ist das gesamte Transaktionsvolumen, welches durch Cross-Border-Leasingverträge oder ähnlich gearteten Vertragskonstruktionen lukriert wurde?
5. Wie hoch ist der Prozentsatz des Gesamttransaktionsvolumen, den die Verbundgesellschaft erhalten hat?
6. Wie hoch ist der Prozentsatz des Gesamttransaktionsvolumen der treuhänderisch verwaltet wird?
7. Wie hoch war der Depotwert des treuhänderisch verwalteten Vermögens per Stichtag 31.12.2008?
8. Wo genau und durch wen werden diese Gelder treuhänderisch verwaltet?
9. Wie hoch waren die Erträge aus der treuhänderischen Verwaltung im Jahr 2007?
10. Wie hoch waren die Erträge aus der treuhänderischen Verwaltung im Jahr 2008?
11. Wie hoch sind die jährlichen Verpflichtungen gegenüber US-amerikanischen Investoren, Trusts oder sonstigen Firmenkonstruktionen 2007 gewesen?
12. Wie hoch sind die jährlichen Verpflichtungen gegenüber US-amerikanischen Investoren, Trusts oder sonstigen Firmenkonstruktionen 2008 gewesen?
13. Sind US-amerikanische Investoren, Trusts oder sonstige Firmenkonstruktionen bereits an die Verbundgesellschaft herangetreten, um eine vorfristige Beendung von Cross-Border-Leasingverträgen oder ähnlich gearteten Vertragskonstruktionen zu bewirken?
14. Wie hoch sind die gesamten Haftungsverpflichtungen bei US-amerikanischen Versicherungen bzw. Banken?
15. Welche Nachschusspflichten bestehen diesbezüglich?
16. Bestehen solche Nachschusspflichten auch bei einer Herabsetzung der Bonität der US-amerikanischen Investoren, Trusts oder sonstiger Firmenkonstruktionen?
17. Welche Nutzungsrechte sind in welchem Ausmaß aus den von CBL betroffenen Kraftwerken an die US-amerikanischen Investoren, Trusts oder sonstigen Firmenkonstruktionen verpfändet?
18. Besteht diesbezüglich die Möglichkeit, dass US-amerikanische Investoren, Trusts oder sonstige Firmenkonstruktionen den österreichischen Strompreis nach ihren Vorstellungen regulieren, falls die Haftungen schlagend werden und die Verbundgesellschaft diese nicht rechtzeitig bedient?
19. Wie hoch ist der Gesamtbetrag vom gesamten Transaktionsvolumen der für Vermittlerhonorare aufgewendet wurde?
20. Wie hoch ist der Gesamtbetrag vom gesamten Transaktionsvolumen der für Beraterhonorare aufgewendet wurde?
21. Wie hoch ist der Gesamtbetrag vom gesamten Transaktionsvolumen der für Anwaltshonorare aufgewendet wurde?