7216/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Zuständigkeit Österreichs bei der Prüfung von Asylanträgen
Grundsätzlich kann ein Asylwerber über den Landweg nur mehr über sichere Drittstaaten oder über EU-Mitgliedstaaten, in welchen die Dublin II Verordnung gilt, nach Österreich gelangen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: