Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
betreffend geschützte Werkstätten
Eine geschützte Werkstätte ist eine Arbeitsstelle, die
aufgrund der Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktservice, Menschen mit Behinderung
beschäftigt. Sie hat eine berufliche Qualifizierung zum Ziel, Menschen,
die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben, eine
Lehre oder andere Berufsausbildungen zu absolvieren, eine Grundqualifikation zu
vermitteln, um anschließend eine Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu erreichen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage
- Wie viele geschützte Werkstätten gibt es
in Österreich (aufgegliedert auf Bundesländer und jährlich
auf die letzten fünf Jahre)?
- Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten
in solchen geschützten Werkstätten (aufgegliedert auf
Bundesländer und jährlich auf die letzten fünf Jahre)?
- Wie viel Prozent der Beschäftigten
müssen beeinträchtigt sein, um das Attribut "geschützte
Werkstätte" führen zu dürfen?
- Wie hoch und welcher Art sind die öffentlichen
Förderungen für geschützte Werkstätten?
- Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung
befinden sich derzeit in geschützten Werkstätten in einer
Lehrausbildung (aufgegliedert auf Bundesländer und Berufsausbildung)?
- Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung
schlossen in den letzten fünf Jahren eine Berufsausbildung in
geschützten Werkstätten ab (aufgegliedert auf Jahre,
Bundesländer und Berufe)?
- Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung konnten
in den letzten fünf Jahren, nach ihrer Tätigkeit in
geschützten Werkstätten, in den allgemeinen Arbeitsmarkt
integriert werden (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)?