7225/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend geschützte Werkstätten

 

 

Eine geschützte Werkstätte ist eine Arbeitsstelle, die aufgrund der Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktservice, Menschen mit Behinderung beschäftigt. Sie hat eine berufliche Qualifizierung zum Ziel, Menschen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben eine Lehre oder andere Berufsausbildungen zu absolvieren, eine Grundqualifikation zu vermitteln, um anschließend eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend  folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele geschützte Werkstätten gibt es in Österreich? (aufgegliedert auf Bundesländer und jährlich auf die letzten fünf Jahre)
  2. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten in solchen geschützten Werkstätten? (aufgegliedert auf Bundesländer und jährlich auf die letzten fünf Jahre)
  3.  Wie viel Prozent der Beschäftigten müssen beeinträchtigt sein, um das Attribut "geschützte Werkstätte" führen zu dürfen?
  4. Wie hoch und welcher Art sind die öffentlichen Förderungen für geschützte Werkstätten?
  5. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung befinden sich derzeit in geschützten Werkstätten in einer Lehrausbildung? (aufgegliedert auf Bundesländer und Berufsausbildung)
  6. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung schlossen in den letzten fünf Jahren eine Berufsausbildung in geschützten Werkstätten ab? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer und Berufe)
  7. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung konnten in den letzten fünf Jahren, nach ihrer Tätigkeit in geschützten Werkstätten, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)