7235/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend militärische Grundausbildung für ehemalige Zivildiener
Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet in § 6b folgenden Absatz 5:
„(5) Von Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“
Der Anfragebeantwortung 6594/AB der XXIV.GP musste entnommen werden, dass ein entsprechendes Ressortübereinkommen erst in Ausarbeitung ist. Dies sollte eigentlich zu Jahresbeginn 2011 vorliegen, da die genannten Änderungen im Zivildienstgesetz bereits mit 1. November 2010 in Kraft getreten sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage: