7235/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend militärische Grundausbildung für ehemalige Zivildiener

 

Die Zivildienstgesetz-Novelle 2010 beinhaltet in § 6b folgenden Absatz 5:

„(5) Von Wehrpflichtigen nach Abs. 3 ist kein Grundwehrdienst zu leisten. Der jeweils zuständige Bundesminister kann durch Verordnung festlegen, wie weit der bereits vollständig abgeleistete ordentliche Zivildienst bei der jeweiligen Ausbildung Berücksichtigung findet, wobei auch eine militärische Ausbildung vorgesehen werden kann.“

 

Der Anfragebeantwortung 6594/AB der XXIV.GP musste entnommen werden, dass ein entsprechendes Ressortübereinkommen erst in Ausarbeitung ist. Dies sollte eigentlich zu Jahresbeginn 2011 vorliegen, da die genannten Änderungen im Zivildienstgesetz bereits mit 1. November 2010 in Kraft getreten sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wann soll das Ressortübereinkommen vorliegen?
  2. Ab welchem Zeitpunkt soll es für ehemalige Zivildiener möglich sein, nach Ableistung einer militärischen Ausbildung, zur Polizei zu gehen?
  3. Welche militärische Ausbildung werden die ehemaligen Zivildiener, welche zur Polizei wollen, ableisten müssen?
  4. In welchem Umfang ist die militärische Ausbildung vorgesehen?
  5. Wie lange soll die militärische Ausbildung dauern?
  6. Ist es wahr, dass diese Ausbildung nur ein Monat dauern soll?
  7. Ist vorgesehen, dass diese Personen nur eine kurze Ausbildung bekommen und danach statt einer Ausbildung mehrere Truppenteile besichtigen sollen?
  8. Wo soll diese Ausbildung durchgeführt werden?
  9. Werden diese Personen auch an Waffen ausgebildet?
  10. Wenn ja, an welchen?
  11. Soll es eigene Ausbildungskurse geben oder werden diese Herren mit den Grundwehrdienern ihren Dienst und die Ausbildung versehen?
  12. Wie lautet das diesbezügliche Ressortübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport?