7238/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Besuch einer Polizeischülergruppe beim TierschützerInnenprozess am 16.12.2010

 

 

Am 16.12 wurde am Landesgericht Wiener Neustadt eine weitere Verhandlung im sogenannten „TierschützerInnenprozess“ nach § 278a StGB abgehalten. An dieser Verhandlung hat eine in etwa 30 Personen große Gruppe an PolizeischülerInnen teilgenommen. Auch an anderen Verhandlungstagen sind immer wieder Polizeischüler anwesend gewesen, waren diese Gruppen aber deutlich kleiner, so dass es zu keinem Platzmangel unter den BesucherInnen des Prozesses gekommen ist. Am Vortag, dem 15.12.2010 ist es unter den ProzesszuschauerInnen zu Unmutsäußerungen und Zwischenrufen gekommen. Drei Personen wurden aus dem Verhandlungssaal gewiesen, zwei davon durch die Polizei hinausgetragen.

 

Es ist kein Zufall, dass am Tag nach den tumultartigen Ereignissen eine  große Polizeischülergruppe die Plätze im Verhandlungssaal eingenommen hat, um so die Anzahl der Plätze zu beschränken. Verantwortliche Polizisten vor Ort haben auf Anfrage bestätigt, dass das eine Reaktion auf die Geschehnisse des Vortags ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Um welche Polizeischülergruppe hat es sich gehandelt?

  1. Wie viele Polizeischüler waren am 16.12. 2010 als Besucher bei besagter Verhandlung anwesend?
  2. Wer hat entschieden, dass die Polizeischüler am 16.12.2010 diese Verhandlung mit dieser Personenanzahl besuchen?
  3. Wann wurde die Entscheidung gefällt, dass die Polizeischüler am 16.12.2010 diese Verhandlung mit dieser Personenanzahl besuchen?
  4. Hat es am 15.12 oder 16.12.2010 zu irgendeinem Zeitpunkt seitens der Verantwortlichen der Polizei Kontakte zu Organen der Justiz, insbesondere des LG Wiener Neustadt gegeben, wo die Möglichkeit eines Besuchs einer größeren Gruppe von Polizeischülern erörtert wurde?
  5. Wenn ja, was wurde genau erörtert?
  6. Wurden Platzkarten für die Polizeischüler vorbestellt?
  7. Wenn ja, wann wurden diese vorbestellt?
  8. Haben Organe der Justiz, insbesondere des LG Wiener Neustadt, bei der Polizei den Besuch einer größeren Gruppe an Polizeischülern für die Verhandlung am 16.12.2010 angeregt?
  9. Welchen Mehrwert für die Ausbildung von Polizeischülern sehen sie, im oftmaligen Besuch der Gerichtsverhandlungen des Tierschützerprozesses?