7243/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Einsatz des Tasers im Strafvollzug 2010

 

 

Auf Grund der menschenrechtlichen Bedenken wurde die Verwendung des Tasers im Strafvollzug 2008 ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde revidiert und der Einsatz des Tasers unter Auflagen im Strafvollzug mit Juni 2009 wieder zugelassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie oft und in welchen Justizanstalten wurde der Taser im Strafvollzug 2010 eingesetzt?
  2. Was waren jeweils die Gründe für diese Einsätze?
  3. Wurden diese Tasereinsätze hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen und einsatztechnischen Vorgaben überprüft?
  4. Wenn ja, was haben diese Überprüfungen ergeben bzw. welche konkreten Verstöße wurden festgestellt?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Wurde der Tasereinsatz jeweils von der befugten Person (Anstaltsleiter oder ranghoher Bediensteter) angeordnet?

  1. Wurden alle Insassen der Justizanstalten nach Risikogruppen hinsichtlich eines Tasereinsatzes klassifiziert?
  2. Wenn ja, wie viele der klassifizierten Insassen in Prozent wurden einer der drei Risikogruppen (Herz- und Atemwegserkrankung, Drogen oder Alkohol, psychische Auffälligkeit) zugeordnet?
  3. Wenn nein, warum ist die Klassifizierung unterblieben?