7243/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einsatz des Tasers im Strafvollzug 2010
Auf Grund der menschenrechtlichen Bedenken wurde die Verwendung des Tasers im Strafvollzug 2008 ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde revidiert und der Einsatz des Tasers unter Auflagen im Strafvollzug mit Juni 2009 wieder zugelassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: