7247/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Zukunft der begünstigen Zukunftsvorsorge"
Nach Medienberichten entpuppt sich die begünstige Zukunftsvorsorge als Rohrkrepierer. „Bis zu 400.000 Österreicher sitzen auf Produkten, die nach Kursverlusten „ausgestoppt" wurden. Sie bekommen im schlimmsten Fall nach mindestens zehn Jahren nur das eingezahlte Kapital und die staatliche Prämie zurück“ (Presse 19.11.2010).
Der Staat hat in den letzten Jahren Millionen Euro an Zuschüssen für die Zukunftsvorsorge bezahlt. Jetzt stellt sich nun heraus, dass nach Jahren des Sparens oftmals gerade einmal das garantierte Kapital zur Auszahlung kommen wird.
Eingeführt wurde die begünstigte Zukunftsvorsorge von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, um Sparbuchsparer zu Aktionären zu machen. Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen waren 40 Prozent der Gelder vorwiegend an der Wiener Börse zu veranlagen, gleichzeitig mussten die Anbieter eine Garantie abgeben. Zunächst war das Produkt am Markt ein Renner, doch im Zuge der Finanzkrise brachen die Aktienkurse ein.
Etliche Garantiegeber reduzierten ab dem Jahr 2008 die Aktienquote de facto auf null, ohne
dass die Anleger davon verständigt wurden. Anleger können somit kaum von einem künftigen
Aufschwung an den Börsen profitieren. Die Produkte wurden „ausgestoppt". Das heißt, die
Kunden bekommen im schlimmsten Fall nach Ende der Laufzeit von mindestens zehn Jahren
nur das eingezahlte Kapital und die staatliche Prämie zurück.
In Österreich gibt es 22 Kapitalgesellschaften, die solche Produkte anbieten. Bei 14
Gesellschaften kam es laut Erhebungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) teilweise zu einer
„Ausstoppung“. Namen wurden allerdings von der FMA nicht veröffentlicht (Presse
19.11.2010).
Informiert über eine Ausstoppung wurden Anleger allgemein in schriftlicher Form erst nach
einer Aufforderung der FMA an die Anbieter.
Das Konsumentenschutzministerium möchte KundInnen solcher Produkte nicht im Regen stehen lassen und hat daher einen Musterprozess beim VKI in Auftrag gegeben. Ziel der Verfahren ist die Klärung der Rechtsfrage, ob KundInnen nicht schon im Vorfeld darauf hingewiesen werden hätten müssen, dass bereits nach wenigen Jahren ihr Produkt „ausgestoppt“ werden kann.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht u.a. wegen dieser Ausstoppung nun klagsweise u.a. gegen die S-Versicherung vor. Weitere Musterprozesse werden vorbereitet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Verträge für eine begünstigte Zukunftsvorsorge wurden in Österreich bisher überhaupt abgeschlossen (Stichtag 31.12.2010)?
Wie hoch ist die Gesamtsparsumme?
2. Ist es richtig, dass bisher in bis 14 Gesellschaften (Banken, Versicherungen) die Zukunftsvorsorgeprodukte „ausgestoppt“ wurden?
3. Wenn ja, um welche Produkte und Gesellschaften handelt es sich (ersuche um namentliche Aufzählung)?
4. Wie viele Verträge sind aktuell von dieser Ausstoppung betroffen?
Um welche Sparsummen geht es dabei insgesamt?
5. Warum wurden bislang durch die FMA öffentlich keine Namen bekanntgegeben, damit betroffene Anleger mit diesen Informationen entsprechende rechtliche Schritte ergreifen können, wenn ein Produkt „ausgestoppt" wurde?
6. Warum ist die FMA der Informationsverpflichtung nach § 15b Abs 2 VAG nicht nachgekommen (z.B. Indexgebundene Lebensversicherung)?
7. Welche gerichtlichen Entscheidungen liegen zur „Ausstoppung“ bisher vor?
Ist die Feststellung des VKI richtig, dass dazu widersprüchliche gerichtliche Entscheidungen vorliegen?
8. Welche Maßnahmen sind seitens des Ressorts geplant, dass es zu keinen weiteren Ausstoppungen durch die Anbieter kommt?