7249/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sommerfrische von Natascha Kampusch in Lackenhof
In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, am 29. September 2010 an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Dr. Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall „Natascha Kampusch“.
So schreibt Dr. Rzeszut: „Die Anführung sämtlicher aktenkundiger Gründe, die hinreichenden Anlass gaben und geben, die Zuverlässigkeit der Angaben (auch) der tatbetroffenen Zeugin kritisch zu hinterfragen, würde hier zu weit fuhren. Lediglich beispielsweise sei angeführt, dass:
- Natascha Kampusch aktenkundigen Ermittlungsergebnissen zufolge jahrelang mannigfaltige Gelegenheiten, mündlich oder (beispielsweise durch verdeckte Ablage eines entsprechenden Zettels) schriftlich auf sich aufmerksam zu machen, ungenützt vorübergehen ließ, wie sommerliche und winterliche Ausflüge mit Wolfgang Priklopil mit zahlreichen, ihren eigenen Angaben zu entnehmende und teilweise auch durch Zeugenaussagen (zB für Sommer 2004 in Lackenhof) bestätigte Möglichkeiten zu Drittkontakten (Gastronomie, Skiverleih, Skilift, Toilettenbesuche etc), Einkaufstätigkeiten in Super- und Baumärkten wie auch an Tankstellen und in einer Apotheke, Nachbarschaftskontakte (zB wiederkehrende Benützung des nachbarlichen Swimming-Pools in Straßhof), Hilfeleistungen bei Arbeiten zur Wohnungsrenovierung, Aufsuchen der Wohnung von Priklopils Mutter, Radausflüge, Ausflugsfahrt nach Orth an der Donau, durch Zeugen bestätigtes ca. halbstündiges unbeaufsichtigtes Zuwarten auf Wolfgang Priklopil in dessen PKW vor der von ihm mitbetriebenen Veranstaltungshalle in Wien 23.,etc. bis hin zu einer polizeilichen Verkehrskontrolle, bei der sie als Beifahrerin des Wolfgang Priklopil sogar unmittelbaren Polizeikontakt hatte, sich jedoch auf bloßes „Augenrollen" beschränkt haben will;
- Natascha Kampusch zum Ende ihrer Abgängigkeit eine seelische Verfassung zeigte, die dem Bild eines jahrelang gefangen gehaltenen und gepeinigten Entführungsopfers krass widersprach, indem sie beispielsweise trotz angeblicher achtjähriger Gefangenschaft zum Ende ihrer Abgängigkeit ehestmöglichen Kontakt weder zu ihrer Mutter, noch zu ihrem Vater suchte, vielmehr ausschließlich an der aktuellen Lebenssituation ihrer Großmutter interessiert war, sie ferner Stolz darüber äußerte, seelisch stärker als ihr Entführer gewesen zu sein, und schon nach kurzem Primärkontakt einen Wechsel in der Person ihres (von ihr als unerträglich abgelehnten) Rechtsbeistands forderte und damit ein Verhalten zeigte, das eher für intaktes jugendliches Selbstbewusstsein als für eine schicksalsbedingt geknickte oder angeschlagene Persönlichkeit spricht;
- die Tür des so genannten Verlieses mit einer gewindeabhängigen Sperreinrichtung ohne Mithilfe von der Innenseite (Gegendruck) nicht komplikationsfrei (bloß zufallsabhängig) abgeschlossen werden konnte;
- Natascha Kampusch sich im Zusammenhang mit ihrer Rückkehr aus der Abgängigkeit nach der Beschaffenheit der für sie angeblich neuen „Euro"-Münze erkundigte und sich eine solche zeigen ließ, obwohl sie (neben zahlreichen persönlichen Einkaufserfahrungen) ohnedies selbst über Euro-Münzen und -Banknoten verfugte, wie sich bei der Sichtung ihrer im sog. „Verlies" verwahrten Gegenstände herausstellte;“
Bezüglich der von Dr. Rzeszut angesprochenen sommerlichen und winterlichen Ausflüge, soll der Leiter der Kampusch-Evaluierungskommission, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Ludwig Adamovich, auch ein persönliches Erlebnis gehabt haben. So soll Dr. Adamovich im Zuge eines Sommerurlaubes in Lackenhof in der sog. Nestelberger–Rast von der Chefin des Hauses darüber informiert worden sein, dass Natascha Kampusch im Jahre 2004 längere Zeit zur Sommerfrische bei ihr zu Gast war
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE
1. Ist Dr. Adamovich diesbezüglich befragt worden?
2. Ist die Chefin der Nestelberger-Rast diesbezüglich befragt worden?
3. Ist das Gästebuch der Nestelberger-Rast diesbezüglich eingesehen worden?
4. Wenn ja, wurde es auch auf Aliasnamen von Natascha Kampusch überprüft?
5. Ist Natascha Kampusch diesbezüglich befragt worden?
6. Wer war der Begleiter von Natascha Kampusch bei diesem Sommerurlaub?
7. Ist der Geschäftspartner und Freund von Wolfgang Priklopil, Herr Ernst Holzapfel, diesbezüglich befragt worden?