7251/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der ungarischen Volksgruppe
Die ungarische Volksgruppe bzw. ihre Vereine und Organisationen sind zurzeit hinsichtlich ihrer finanziellen Förderung in jeder Hinsicht benachteiligt.
Was die Bewerbung, Gewährung, Verwendung und Verrechnung betrifft, sind diese immer mehr an komplizierte, kaum nachvollziehbare Bedingungen, gebunden.
Aus den Ausführungen, des Wahrnehmungsberichtes des Rechnungshofs, über das BKA und dessen Volksgruppenförderung vom Juli 2004 und dem Bericht des Bundeskanzleramtes 1997-2001, ist die unerklärliche und unbegründete Benachteiligung der ungarischen Volksgruppe erkennbar.
Bereits in der Kurzfassung des RH-Berichtes wird festgehalten:
„Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der einzelnen Volksgruppen bestand eine unausgewogene Verteilung der Förderungsmittel.“
Bei näherer Betrachtung der diesbezüglichen Statistiken des RH-Berichtes (unter Pkt. 7.1 Seite 8 und Pkt. 8.1. Seite 10) lässt sich ein dahingehender Bezug auf die ungarische Volksgruppe sofort erkennen.
In der Zeitspanne 1996 - 2002 gingen die Fördersummen für die ungarische Volksgruppe sowohl absolut als auch anteilsmäßig zurück. Wurde diese 1996 noch mit € 331.068,31 gefördert, erreichte diese Summe 2003 nur noch € 278.082. Die Differenz beträgt € 52.986.31 bzw. 16%. Auch anteilsmäßig fällt diese Diskrepanz auf. Lag der Förderungsanteil für die ungarische Volksgruppe 1996 noch bei 9,49% der Normalförderung, fiel sie bis 2002 auf 7,59% zurück.
Im Gegensatz dazu, ist weder ein zahlenmäßiger Rückgang der ungarischen Volksgruppe (das Gegenteil ist der Fall), noch eine Reduzierung der Aktivitäten der Vereine, festzustellen. Mit 25.884 Staatsbürgern ist die ungarische Volksgruppe der größte Verband unter den Volksgruppen. Durch Zuzug und der positiven Entwicklung der ungarischen Volksgruppe selbst ist ein Anstieg auf ca. 45.000 Staatsbürger zu erwarten.
Auch unter Punkt 7.4 dieses Berichtes weißt der RH darauf hin, dass:
„ ... die Einbeziehung der Bevölkerungsstärke der jeweiligen Volksgruppe als eigenes Kriterium in die bisherige Förderungspraxis eine höhere Verteilungsgerechtigkeit mit sich brächte. Sowohl Art 8 Abs. 2 B-VG als auch § 8 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes zielen nämlich auf die Achtung, Sicherung und Förderung der Volksgruppen insgesamt ab. Die Beibehaltung der bisherigen Förderungspraxis würde - der Argumentation des BKA folgend - wohl den Bestand der Trägervereine sichern, ohne jedoch die demographische Entwicklung der Volksgruppen zu berücksichtigen.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die Mittel der Volksgruppenförderung für die ungarische Volksgruppe jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010?
2. Welchen Prozentsatz an der gesamten Volksgruppenförderung machen jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 die Fördermittel für die ungarische Volksgruppe aus?
3. Wie hoch war in diesen Jahren der Bevölkerungsanteil der ungarischen Volksgruppe?
4. Welche Verbesserungen der Förderungssituation für die ungarische Volksgruppe haben Sie seit dem jüngsten diesbezüglichen Bericht des Rechnungshofes umgesetzt?
5. Warum wird die Bevölkerungsstärke der jeweiligen Volksgruppe nicht als Kriterium in die Förderungspraxis einbezogen?
6. Können Sie sich vorstellen, die Fördermittel für die ungarische Volksgruppe angesichts der positiven demografischen Entwicklung zu erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie sich für einen Ausbau der Volksgruppensendungen in Radio und Fernsehen insbesondere für die im Raum Wien lebenden Ungarn einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
8. Wie könnten eigene Volksgruppensendungen auch mit Fördermitteln des Bundes bedacht werden?