7284/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Scheibner, Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend dem europäischen diplomatischen Dienst
Die Interessen Österreichs werden traditionell vom diplomatischen Dienst im Ausland vertreten. Dem österreichischen Diplomaten stellen sich im Wesentlichen folgende Aufgaben: Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Grundsätze, die die Stellung Österreichs in der Völkergemeinschaft bestimmen und seine Beziehungen zu anderen Staaten regeln, Führung von Verhandlungen im In- und Ausland zur Umsetzung dieser Grundsätze und Vertretung der österreichischen Belange im Ausland sowie Pflege und Vertiefung der Beziehungen zwischen Österreich und dem Ausland, insbesondere auf folgenden Gebieten.
Nunmehr soll laut Vertrag von Lissabon ein europäischer diplomatischer Dienst (EAD) eingerichtet werden.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für europäische und internationale
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1.) Was sind die konkreten Aufgaben dieses neuen diplomatischen Dienstes?
2.) Welche nationalen österreichischen Kompetenzen sollen nach Einführung eines europäischen diplomatischen Dienstes abgegeben werden, welche verbleiben bei Österreich?
3.) Gibt es für die Einführung eines europäischen diplomatischen Dienstes einen Beschluss der österreichischen Bundesregierung?
4.) Gibt es bereits eine finanzielle Vorschau in welcher Höhe sich die Kosten Österreichs für den europäischen diplomatischen Dienst belaufen werden?
Wien, 22.12.2010