7291/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend möglicher Missbrauch der Eingliederungsbeihilfe des AMS

 

Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit Ausnahme von AMS, politischen Parteien sowie Bund beantragen. Die Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit eines Zuschusses zu den Lohnkosten. Gefördert wird dabei das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren und von Arbeitssuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind.

Laut AMS wird die Höhe der Förderung im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart. Die Förderungsdauer wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.

Mehrere Arbeitssuchende wurden im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe in Unternehmen beschäftigt, haben jedoch nach Ablauf des Förderungszeitraumes vom Arbeitgeber die Kündigung erhalten.

Die Vermutung liegt nahe, dass durch die fehlenden klaren Linien zum Förderanspruch (etwa der Förderungsdauer) diese Förderung von Arbeitgebern am Rücken der Arbeitnehmer und Steuerzahler ausgenutzt wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Unternehmen haben im Jahr 2010 diese Förderung in Anspruch genommen? (aufgegliedert nach Dauer, Förderungshöhe, Größe der Unternehmen nach: Mitarbeiter: 1 bis 5, 6 bis 20, 20 bis 49, 50 bis 99,100 bis 199,200 bis 499, 500 und mehr)

2.    Auf welche Höhe belaufen sich die gesamten Fördergelder im Zusammenhang mit der Eingliederungsbeihilfe im Jahr 2010? (aufgegliedert auf Monate)


3.    Wer gewährt diese Förderungen?

            3.1 Kann Befangenheit bei der Gewährung von Förderungen vor allem in     ländlichen Regionen ausgeschlossen werden?

4.    Können diese Förderungen für Unternehmen für verschiedene Arbeitnehmer mehrmals hintereinander beantragt werden?

            4.1 Wenn ja, gibt es Wartefristen?

            4.2 Wenn ja, wie wird kontrolliert, dass Unternehmen auf diesem Wege nicht          nur die Förderungen ausnützen, um an „günstige Mitarbeiter“ zu gelangen?

            4.3 Wenn ja, wie viele Unternehmen haben diese Förderung mehrmals        hintereinander in Anspruch genommen? (Bitte um genaue Aufgliederung nach        Häufigkeit der Inanspruchnahme pro Unternehmen, heruntergebrochen auf:       Größe der Unternehmen, Kosten der Förderung pro Unternehmen und Anzahl             der geförderten Arbeitsplätze pro Unternehmen)

5.    Ist es das Ziel des AMS, dass Arbeitnehmer auch nach Ablauf der Förderungsfrist von den Arbeitgebern weiterbeschäftigt werden?

            5.1 Wenn ja, welche Maßnahmen werden dafür ergriffen?

            5.2 Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, wie rechtfertigen sie diese   Förderung von Unternehmen, die vom AMS verdeckt vergeben wird, ohne      dabei neue Arbeitsplätze zu schaffen?

6.    Wie viele der unter Frage 1 genannten Unternehmen haben danach die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt? (aufgegliedert lt. Punkt 1 und Dauer der Weiterbeschäftigung)

7.    Wie viele der unter Frage 1 genannten Unternehmen haben danach die Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt bzw. zu welchem Zeitraum vor Auslaufen der Förderung haben diese Unternehmen die Arbeitnehmer gekündigt? (aufgegliedert lt. Punkt 1)

8.    Sind Ihnen bereits Missbrauchsfälle bekannt bzw. welche?

            8.1 Was wird gegen möglichen Missbrauch unternommen?