7294/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Erfolg des Assistenzeinsatzes im Jahr 2010
Aus der Anfragebeantwortung 494/AB XXIV. GP der Frau Bundesministerin für Justiz zur Anfrage 455/J des Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und Kollegen betreffend „Erfolg des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze“ ist zu entnehmen:
Im Jahr 2008 sind vom Bundesheer im Assistenzeinsatz bei der Exekutive 693 Meldungen eingegangen. Davon wurden 499 weiterverfolgt.
Meldungen mit einem deliktischen Hintergrund können wie folgt aufgegliedert werden:
40 gerichtlich strafbare Handlungen:
13 Meldungen über Einbruchsdiebstähle
8 Meldungen über Diebstähle
19 Meldungen über Sachbeschädigungen
8 verwaltungsstrafrechtliche Delikte:
2 Meldungen nach dem Polizeistrafgesetz
2 Meldungen betreffend das Kraftfahrgesetz (technische Mängel am Fahrzeug)
4 Verwaltungsanzeigen gegen Alkolenker
Die überwiegende Anzahl der Meldungen bezog sich auf präventive Maßnahmen wie
Alarmauslösungen, festgestellte nicht verschlossene Behältnisse oder Türen und Fenster von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, Fälle der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, Streitschlichtungen, Müllentsorgung, Fundsachen, Verkehrsunfälle mit Personenschaden sowie den Selbstmord eines Rekruten und Überprüfungen nach dem Fremdenpolizeigesetz.
7 Meldungen der insgesamt 693 Meldungen führten zu 14 Festnahmen.
Kein einziger Schlepper oder illegaler Einwanderer konnte auf Grund dieser Meldungen gefasst werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: