7315/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kosten elektronisch überwachter Hausarrest

 

Im Justizressort fehlt es nahezu an allen Ecken und Enden an Budgetmitteln. So werden etwa dringend Budgetmittel für neue Planstellen der Verwendungsgruppe E2a und E2b für Exekutivbedienstete im Justizwachedienst benötigt, während weitere Einsparungsmaßnahmen im Justizressort sowohl Bedienstete als auch die österreichische Bevölkerung direkt treffen.

Die Überwachung und Alarmbearbeitung des elektronisch überwachten Hausarrestes erfolgt in der Überwachungszentrale mit Sitz in 1070 Wien für ganz Österreich.

Einer Presseaussendung der Parlamentskorrespondenz in der letzten Woche ist zu entnehmen:“…Einsparungen als Folge der Fußfessel seinen schwer bezifferbar. Bandion-Ortner berichtete von derzeit 73 Anwendungsfällen und rechnete jährlich mit 500 Fällen der elektronischen Fußfessel…“

Daraus geht hervor, dass anscheinend im Rahmen der Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes (in Folge kurz "eüH") jegliches Verständnis für die Einhaltung von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bundesministerium für Justiz fehlt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende


Anfrage:

1. Wie viele Häftlinge befanden sich mit 24.12.2010 im elektronisch überwachten Hausarrest?

2. Mit wie vielen Häftlingen im elektronisch überwachten Hausarrest rechnen sie im Jahr 2011 und im Jahr 2012?

3. Wie viele Anträge wurden seit Umsetzung auf Untersuchungshaft im Rahmen des „eüH“ gestellt?

            3.1 Wie viele Anträge wurden genehmigt?

            3.2 Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchem Grund?

4. Wie viele Anträge wurden seit Umsetzung auf Vollzug der Strafe ihm Rahmen des „eüH“ gestellt?

            4.1 Wie viele Anträge wurden genehmigt?

            4.2 Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchem Grund?

5. Wie viele Verstöße im Zusammenhang mit Alkoholisierung, Drogenmissbrauch Zeitüberschreitung des Wochenplanes hat es bis dato gegeben? (aufgegliedert auf einzelne Verstöße und Monat)

6. Wie viele Häftlinge kommen für die Kosten der Fußfessel selbst auf und in welchem Umfang? (aufgegliedert auf einzelne Monate und Anzahl der Häftlinge)

7. Auf welche Höhe belaufen sich die gesamten Kosten für die der Umsetzung vorausgegangenen Modellversuche „Hausarrest mit elektronischer Fußfessel“?

8. Auf welche Höhe belaufen sich die bis dato angefallenen Einmalkosten für die Einführung der Fußfessel?  (aufgegliedert auf einzelne Kosten)

9. Auf welche Höhe belaufen sich die laufenden monatlichen Kosten für den eüH? (aufgegliedert auf einzelne Kosten und Monate)

10. Von wem werden in den Justizanstalten die ersten Aufsichtsprofile erstellt und wie erfolgt die Einschulung?

            10.1 Wie viele Personen wurden bis dato eingeschult?

            10.2 Wie viele Personen sollen noch eingeschult werden?


11. Wie viel Personal steht für Sozial- und Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung?

            11.1 Wie viele Stunden wurden seit Einführung des eüH an          Betreuungsmaßnahmen durchgeführt? (aufgegliedert auf die einzelnen          Monate)

            11.2 Welche Kosten sind seit Einführung des eüH an Betreuungsmaßnahmen           angefallen? (aufgegliedert auf die einzelnen Monate)

12. Wie viele Personen wurden bis dato zur Überwachung und Alarmbearbeitung eingeschult bzw. wie viele sollen noch eingeschult werden? (aufgegliedert auf die einzelnen Monate)

            12.1 Aus welchen Bundesländern stammen die einzelnen            Schulungsteilnehmer?

            12.2 Welche Kosten sind durch die Schulungen angefallen und werden           voraussichtlich noch anfallen? (aufgegliedert auf Monate, zusätzliche        Reisekosten, etc.)

13. Wie viele Personen werden aktiv zur Überwachung und Alarmbearbeitung eingesetzt und sollen langfristig eingesetzt werden?

            13.1 Aus welchen Bundesländern stammen die einzelnen Personen?

14. Mit welcher Begründung werden Personen aus dem gesamten Bundesgebiet zum Dienst in Überwachung und Alarmbearbeitung herangezogen, obwohl die Überwachung ausschließlich von Wien aus erfolgt?

15. Wie viel kostet der Einsatz eines Beamten derselben Verwendungsgruppe aus Salzburg im Vergleich zu einem Beamten aus Wien (aufgegliedert auf Tag- und Nachtdienst)

16. Welche Mehrkosten sind für Schulung und Einsatz von Beamten aus dem gesamten Bundesgebiet bisher angefallen, im Vergleich zu einer ausschließlichen Verwendung von Beamten aus Wien?

17. Durch wie viele Beamte soll die Überwachung und Alarmbearbeitung in Zukunft erfolgen?

18. Welcher Verwendungsgruppe sollen diese Beamten angehören?

19. Aus welchem Bereich sollen diese Beamten entnommen werden?

20. Sollen wie in der derzeitigen Projektphase Beamte auch der Verwendungsgruppe E2a/4 angehören?


21. Sind bereits konkrete Beamte vorgesehen?

            21.1 Wenn nein, warum wurde bei der Einschulung der Beamten darauf keine           Rücksicht genommen?

            21.2 Wenn ja, welche Funktionsgruppe hatten bzw. haben die Beamten vor     Ihrer Zuteilung?

            21.3 Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden diese Beamten ausgewählt?

            21.4 Wenn ja, aus welchen Bundesländern stammen die Beamten?

22. Wie begründen Sie während der Projektphase die Verwendungsgruppe E2a/4, während etwa ein Abteilungskommandant einer Justizanstalt, welcher bis zu 120 Insassen direkt überwacht und betreut, nur der Verwendungsgruppe E2a/2 zuzurechnen ist?