7322/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die Rückrufaktion Personenkraftwagen der Marke „Toyota“

 

 

 

Wie der "ÖAMTC" auf seiner Internetseite berichtet, muss der Autohersteller Toyota etwa 493 Fahrzeuge der Modellreihe Lexus IS, GS und RX zurückrufen. Auslöser hierfür ist eine mögliche Reduktion der Bremswirkung. Ausschlaggebend für die mögliche Reduktion der Bremswirkung ist, dass bei Nichtverwendung der Hersteller-Bremsflüssigkeit die Gummimanschette des Hauptbremszylinders beschädigt und in weiterer Folge undicht werden kann. In diesem Fall kommt es zum stetigen Verlust von geringen Mengen an Bremsflüssigkeit.

Bei der GS-Baureihe besteht zudem die Möglichkeit, dass der Motor ohne Vorankündigung während der Fahrt abstirbt und nicht mehr gestartet werden kann. Hierbei liegt das Problem im Bereich des elektrischen Anschlusses der Krafstoffpumpe. Der verwendete Kabelsatz sei zu unflexibel und könne mit der Zeit brechen, was zum Ausfall der Kraftstoffpumpe führen kann.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.  Gab es Unfälle unter Beteiligung der oben angeführten Autos, bei denen der thematisierte Defekt als unfallrelevant angesehen werden kann?

 

2.  Wenn ja, wie viele?

 

3.  Wenn ja, wie viele davon waren in Österreich?

 

4.  Wenn ja, kam es zu Personenschäden?


 

5.  Wie viele Rückrufaktionen seitens Mercedes-Benz waren in den vergangenen fünf Jahren nötig?

 

6.  Welche Baureihen und wie viele Fahrzeuge waren davon jeweils betroffen?

 

7.  Wie hoch ist der durch zurückgerufene Personenkraftwagen verursachte (finanzielle bzw. allenfalls gesundheitliche) Schaden für die jeweils betroffenen  Konsumenten?