7330/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Reformierung des Jugendstrafvollzuges

Den Medien ist zu entnehmen das Bandion-Ortner eine Reform des Jugendstrafvollzuges vorbeireitet.

So schreibt etwa die "Wiener Zeitung";"... im Justizministerium Überlegungen angestellt, Häftlinge, die in Jugendhaft erwachsengeworden sind, in normale Haft zu überführen. Derzeit sind nur rund ein Drittel der Jungendhäftlinge tatsächlich Jugendliche zwischen 14und 18. Ein Drittel sind "Junge Erwachsene" zwischen 18 und 21, ein weiteres Drittel ist über 21. Aus dem Kabinett von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurde der "Wiener Zeitung" bestätigt, dass Überlegungen angestellt werden, zumindest die Jugendhäftlinge über 21 in den normalen Vollzug zu überstellen, allerdings sei die Idee "noch nicht ausgegoren".

...Nun gibt es Überlegungen im Justizministerium, dieses Platz- und Betreuungsproblem dadurch zu lösen, dass erwachsene Jugendhäftlinge in den normalen Strafvollzug überstellt werden, wie der "Wiener Zeitung" aus dem Kabinett Bandion-Ortners bestätigt wurde.

Ziel sei es, zumindest die Gefangenen über 21 aus dem Jugendvollzug herauszubekommen, "aber die Idee ist noch nicht ausgegoren". So müsse etwa geklärt werden, wohin man die Erwachsenen verlegt, oder ob man etwa die Jugendlichen verlegt, zum Beispiel nach Gerasdorf. Dies hätte den "Charme der Herauslösung aus dem Milieu", heißt es aus dem Justizministerium, allerdings seien Berufs- und Schulausbildung im städtischen Umfeld besser zu organisieren. Ein weiterer Aspekt: Sind alle Jugendlichen in Gerasdorf, müssten Haftverhandlungen etc. per Videokonferenz möglich sein, da sonst der Aufwand zu groß sei. Allerdings stehen Richter dieser Form der Vernehmung sehr reserviert gegenüber.

Eine ganz wesentliche Frage ist auch, ob man den erwachsenen Jugendhäftlingen nicht zu sehr schadet, wenn man sie in den normalen Vollzug überstellt. Eine der gesetzlichen Hauptaufgaben der Jugendhaft ist die Resozialisierung. Hier müsse man aufpassen, "das wir nicht alles kaputt machen", was in der Haftzeit aufgebaut wurde. Daher steht auch der frühere Präsident des Jugendgerichtshofs, Udo Jesionek, solchen Plänen ablehnend gegenüber: "Ich halte nicht viel davon", denn internationaler Standard sei Jugendstrafvollzug bis 25. Außerdem machten viele in der Haft eine Ausbildung, diese dann abbrechen zu müssen sei "tödlich"."


In der Tageszeitung "der Standard" ist zu lesen:"

Von der Josefstadt nach Gerasdorf

Die Jugendabteilung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt soll nur mehr erster Auffangpunkt für unter Verdacht einer strafbaren Handlung geratene Teenager sein. Bis zum ersten Haftprüfungstermin, der laut Gesetz spätestens 14 Tage nach der Inhaftierung stattzufinden hat, wechseln die Jugendlichen dann nach Gerasdorf. Die weiteren Haftprüfungen und Vernehmungen will Bandion-Ortner mittels Videokonferenzen abwickeln und damit "die Zusatzbelastungen für die Exekutivbediensteten durch Shuttlefahrten auf ein Minimum reduzieren".

Bereits Mitte Jänner sollen die ersten dreißig Jugendlichen aus der Josefstadt nach Gerasdorf überstellt werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Seit wann evaluieren Sie diese Schritte?

2.    Gibt es bereits ein Gesamtkonzept?

 

2.1    Wenn ja, wie sieht dieses im Detail aus?

2.2    Wenn nein, warum wollen sie bereits Mitte Jänner Schritte setzen, ohne ein fertiges Konzept zu haben?

 

3.    Wie viele Jugendliche wollen sie überstellen? (aufgegliedert auf "von-nach" und Altersgruppen: 14-18, 18-21, 21-aufwärts sowie männlich und weiblich)

4.    Sollen zusätzliche Haftplätze geschaffen bzw. Haftplätze aufgelassen werden?

5.    Welche personellen Veränderungen müssen durchgeführt werden?

6.    Sollen Zusätzliche Planstellen geschaffen bzw. Planstellen abgebaut werden?

6.1 Wenn ja, wie viele bzw. in welcher Justizanstalt?

7.    Wird es Dienstortwechsel für Exekutivbeamte geben, wenn ja, welche?

8.    Welche Kosten fallen durch die Umsetzung dieses Projektes an? (bitte um genaue Aufgliederung der anfallenden einmaligen Kosten)

9.  Welche zusätzlichen laufenden Kosten fallen durch dieses Projekt an? (bitte um genaue Aufgliederung der anfallenden laufenden Kosten)


 

10.    Haben sie auch andere Maßnahmen neben dem Wechsel des Haftortes für Jugendliche Häftlinge geplant, wenn ja, welche?

11.    Haben Sie mit Richtern über die Durchführung von weiteren Haftprüfungen und Vernehmungen in Gerasdorf mittels Videokonferenz verhandelt?

12.    Wie hoch wären die Kosten für Zusatzfahrten und Personalaufwand für die Exekutivbediensteten falls die Abwicklung per Videokonferenz nicht durchgeführt wird pro Fahrt bzw. hochgerechnet pro Jahr?

13. Wie wollen sie möglichen Problemen, verursacht durch die Überstellung von über 21 jährigen Häftlingen in den normalen Vollzug, entgegentreten?