7335/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner
Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in

den Ministerien

In den letzten Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.

Bereits im Jahr 2007 kündigte Beamtenministerin Doris Bures an, in den nächsten Jahren rund 200 Menschen mit Behinderungen mehr im Bundesdienst beschäftigen zu wollen. Am 2. Mai 2007 wurde dann im Ministerrat beschlossen, dass sich alle Bundesministerien, welche die verpflichtende Beschäftigungsquote nicht erfüllen, verpflichten, innerhalb der Legislaturperiode den Anteil der Bediensteten mit Behinderung zumindest um 10 Prozent zu erhöhen. Zudem sollte der Anteil an Bediensteten mit einem Grad der Behinderung von 70 Prozent und mehr erhöht werden. Weiters sollte bei jenen Ressorts, die die vorgegebene Quote erfüllen die Zahl der Bediensteten mit Behinderungen gegenüber dem Wert zum Stichtag 1. April 2007 nicht absinken. Zusätzlich wurde beschlossen, dass die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst dem Ministerrat halbjährlich einen Bericht zur laufenden Entwicklung vorzulegen hat.

Mit der Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote im Jahr 2010 trotz dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.  Wann wurden im Jahr 2010 die halbjährlichen Berichte über die laufende Entwicklung bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst dem Ministerrat vorgelegt und beschlossen?

2.              Inwieweit wurde im Jahr 2010 (mit Stichtag  31.12.2010) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Ressorts erfüllt (Bitte Aufstellun  über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?

3.              Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Bediensteten mit Behinderungen in den einzelnen Ressorts im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?

4.              Um wie viel Prozent konnte die Zahl der begünstigten Behinderten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 % in den einzelnen Ressorts im Jahr 2010 (mit Stichtag 31.12.2010) gegenüber dem Vorjahr erhöht werden?