7341/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesministerin für Finanzen

betreffend UniCredit als Mitverursacher der irischen Finanzkrise“.

Die Krise Irlands und sie daraus resultierende milliardenschwere Rettungsaktion durch die übrigen EU-Staaten haben ihre Ursache nicht in ausufernder Haushaltspolitik zugunsten der irischen Bevölkerung, sondern einzig und alleine in einem völligen Versagen der irischen Banken. Eine staatliche Garantie für die Banken durch die irische Regierung führte zu einem exorbitanten Haushaltsdefizit von 32 Prozent des BIP im laufenden Jahr, worin die Schulden der NAMA (National Asset Management Agency) noch gar nicht eingeschlossen sind, die laut vorläufiger Eurostat-Genehmigung aus dem offiziellen irischen Defizit ausgeklammert werden dürfen.

Aktuelle Medienberichte in Irland, aber auch in den Medien anderer Länder legen den Verdacht nahe, dass Banken die Vorschriften über eine ordnungsgemäße Geschäftsgebarung weitgehend ignoriert haben und die Regulierungsbehörde ihre Arbeit nicht in der vorgeschriebenen Weise erledigt hat. Selbst auf entsprechende Hinweise reagierten die Bank-Regulatoren nur sehr zögerlich, was die Banken in die Lage versetzte, ihre Spekulationspraxis unter klarer Umgehung und Bruch gesetzlicher Vorschriften weitere Jahre fortzusetzen, was schließlich zum völligen Zusammenbruch einiger Institute - insbesondere der Anglo Irsih Bank - führte und die Staatskrise in Irland auslöste.

Eine Bank, die sich nun mit konkreten Vorwürfen konfrontiert sieht, ist die irische Tochter der italienischen UniCredit - einer Bank also, deren österreichische Tochter Bank Austria in Österreich Marktführer ist. In einem am 18. Dezember 2010 publizierten Artikel des Village Magazin“ werden die Zusammenhänge detailliert dargestellt, die auf den Aussagen eines sogenannten Whtstleblowers“ basieren



 



 



 


Die mutmaßlichen Malversationen der UniCredit Ireland hatten demnach ihren Ursprung in einem permanenten Bruch der Refinanzierungsrichtlinien. Die auch durch Basel II implementierten Liquiditätsregeln sollen in großem Umfang nicht eingehalten worden sein. Eine Meldung der Verstöße im Jahr 2007 durch die UniCredit an den zuständigen Beamten der Regulierungsbehörde Paul Moran aus der Inspection Unit des Banking Supervision Departments führte in keinster Weise zu einer intensiven Untersuchung. Vielmehr wurde der Verstoß als Bagatelle abgetan und die UniCredit weiterhin in die Lage versetzt, ihren Geschäften ohne Einschränkungen nachzugehen.

Die ist insofern bemerkenswert, als der Whitsleblower tagtäglich Abweichungen vom Normwert in einem Ausmaß von bis zu dreißig Prozent feststellte und dies von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde. Irlands Finanzminister Brian Lenihan wusste dennoch gegenüber dem Village Magazne nicht mehr zu sagen als:


Die Zentralbank hat eine externe Überprüfung der ihr vorgelegten Liquiditätsberichte angeordnet, konnte aber keine wesentliche Probleme mit Ausnahme dieses einzigen Datums feststellen." Er verwies auch darauf, dass seitens des betreffenden Kreditinstituts "nunmehr geeignete Maßnahmen ergriffen worden sind, um eine Wiederholung dieses Problems zu verhindern."

Vor dem Hintergrund, dass in Österreich die Bank Austria als Tochter der UniCredit aktiv ist, erscheint es daher von dringendem Interesse zu erfahren, ob auch in Österreich derartige Verstöße vorgefallen sind und ob die Regulierungsbehörden darauf in angemessener Weise reagiert haben und reagieren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.              Sind Ihnen die Vorwürfe gegen die UniCredit Ireland bekannt?

2.       Welche Vorschriften sollen in Österreich gewährleisten, dass die Liquidität der Banken zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist?

3.       In welchem Umfang sind die Banken gesetzlich verpflichtet, Aufzeichnungen über die Liquiditätslage zu führen bzw. an die Aufsichtsbehörden (Nationalbank, Finanzmarktaufsicht) weiterzumelden?

4.       In welchen Intervallen finden in Österreich Kontrollen über die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften statt?

5.       Sind Ihnen aus den Jahren 2006 bis 2010 Verstöße gegen die Liquiditätsvorschriften durch Banken in Österreich bekannt? Wenn ja, wann und in welche Umfang bzw. durch welche Institute.

6.       Welche Konsequenzen wurden im Fall von Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen gezogen?

7.       Wann erfolgte in den Jahren 2001 bis 2010 eine Überprüfung der der Bank Austria durch Nationalbank und/oder Finanzmarktaufsicht und mit welchen Ergebnissen?

8.       Ist Ihnen bekannt, ob österreichische Banken Tochtergesellschaften in Irland unterhalten, wo die entsprechende Kontrolle durch die Regulierungsbehörden offenbar versagt hat? Wenn ja, welche Banken sind das?