7347/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Das 2.Gewaltschutzgesetz 2010“

Mit der AB 4237/XXIV.GP vom 19.03.2010 wurden die Fragen des Fragestellers

Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden die ähnlichen Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    In wie vielen Fällen wurde 2010 nach § 382 b EO eine Verweisung aus der Wohnung samt Rückkehrverbot beantragt?

Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

2.    In wie vielen Fällen wurde 2010 ein Kontaktverbot nach § 382 e EO beantragt?

Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

3.              In wie vielen Fällen wurde 2010 eine sogenannte „Stalking-eV“ mit einen Aufenthaltsverbot (§ 382 g EO) mit einer Höchstdauer von einem Jahr beantragt?      Wie viele Anträge wurden genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

4.              In wie vielen Fällen wurde 2010 in einem Zivilprozess eine „psychosoziale Prozessbegleitung“ gewährt (Ersuche um Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Landesgerichte)?

5.   Wie beurteilen Sie bisher diese im 2. Gewaltschutzgesetz vorgenommenen Änderungen im zivilgerichtlichen Verfahren?