7349/J XXIV. GP
Eingelangt am
04.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen - Zahlen für 2010“
Mit der AB 6172/XXIV.GP vom 10.09.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Presseberichten zufolge werden die unterschiedlichsten Stoffe - auch Arzneispezialitäten - als K.-o-Tropfen verwendet (Rohypol, Psychopax, Gamma-Butyrolacton).
2010 wurden auch Fälle im
Ausland bekannt, wo österreichische Urlauberinnen K.o.-Tropfen
beigemengt wurden, um sie zu vergewaltigen. In Österreich warnte der
Frauennotruf vor K.o.-
Tropfen.
Seit Sommer 2010 meldeten sich wöchentlich 2 Opfer. Zunehmend werden K.o.-
Tropfen
in privaten Wohnungen verabreicht.
Medien berichteten 2010 auch über
gerichtliche Verurteilungen in Österreich. So wurden in
Wien 2 Personen verurteilt, die „Psychopax-Tropfen“ in
Getränke mischten: Die Mädchen
wurden
dadurch zu willenlosen Opfern. „Urteile: 24 Monate Haft, davon 8
Monate unbedingt,
für den
Studenten, 3 Jahre für den Akademiker, der die Getränke gemixt
hat“ .
(Kronenzeitung 28.10.2010).
Nach Ansicht
des BMG kann kriminellen Vorgehensweisen nur mit den Mitteln der
Strafverfolgung begegnet werden.
Das
um Stellungnahme gebetene Bundesministerium für Justiz hat
in einer Stellungnahme
gegenüber dem BMG mitgeteilt, dass grundsätzlich die Frage der Strafe
in solchen Fällen
immer im Zusammenhang mit einem bestimmten Straftatbestand zu sehen ist. In
Betracht
kommen Tatbestände wie Raub (§ 142 StGB), oder Vergewaltigung (§
201 StGB) oder
geschlechtliche Nötigung (§ 202); beide sehen als eine Begehungsform
die Ausübung von
Gewalt
vor. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Gabe von berauschenden oder
betäubenden
Mitteln -jedenfalls
wenn es zur Ausschaltung der Willensbildung des Opfers führt - Gewalt
(so auch die RV 294 BlgNr 22.GP 17). Wer
daher einer Frau solche Tropfen verabreicht, um
an ihr, wenn sie betäubt oder
willenlos ist, sexuelle Handlungen vorzunehmen, ist nach den §§
201, 202 StGB strafbar.
Das BMJ hat in der AB
6339 darauf hingewiesen, dass in der elektronischen Registerführung
(Verfahrensautomation
Justiz) einzelne Sachverhaltselemente (hier: die Verabreichung von
K.o.-Tropfen) nicht gesondert erfaßt werden, so dass eine
automationsunterstützte
Auswertung nicht erfolgen kann. Der Aufwand, alle theoretisch in Betracht
kommenden
Strafverfahren bundesweit händisch zu
erheben und auszuwerten, würde jedoch für Gerichte
und Staatsanwaltschaften einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand
auslösen. Die
Justizministerin ersuche daher um Verständnis, da sie von der Erteilung
eines solchen
Auftrages an die nachgeordneten
Dienststellen Abstand nahm. Die Beweissicherung betrifft
aus Sicht des BMJ in erster Linie die polizeiliche Ermittlungstätigkeit.
Aus systematischen
Gründen
werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche „K.-o.-Tropfen“,
die in Österreich bereits verwendet wurden, sind dem Ressort
bisher bekannt
geworden?
Welche Substanzen enthalten diese?
Wie sind diese jeweils toxikologisch zu qualifizieren?
2.
Welche
gesundheitlichen und sonstigen Risiken sind aus Ressortsicht mit der
Verabreichung dieser bekannt gewordenen „K.-o.-Tropfen“
verbunden (Aufschlüsselung
auf
Drogen)?
3.
Wie viele strafrechtliche Deliktsfälle bei denen „K.-o.-Tropfen“
im Spiel waren, sind dem
Ressort im Jahr 2010 bekannt geworden?
In wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4. In wie vielen Fällen waren dabei Frauen betroffen?
In
wie vielen Fällen waren davon weibliche Jugendliche bzw.
Minderjährige betroffen?
In
wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
5. Welche
einzelnen Straftaten (z.B. Vergewaltigung) bei denen „K.-o.-Tropfen“
im Spiel
waren,
sind dem Ressort in diesem Jahr bekannt geworden?
In
wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet
(Aufschlüsselung der einzelnen
strafrechtlichen
Deliktsfalle auf Bundesländer)?
6. Welche Maßnahmen
können seitens des Ressorts empfohlen werden, um diese heimlichen
Beimischungen
von „K.-o.-Tropfen“ zu verhindern?
Welche Aufklärungsmaßnahmen (Informationskampagnen) gab bzw. gibt es?
7. Wo und wie
werden diese „K.-o.-Tropfen“ erzeugt?
Woher
stammen diese?
8. Werden Sie Maßnahmen gegen
den unkontrollierten Verkauf von „Gamma-Butyrolacton“
und
von anderen ähnlichen Grundsubstanzen vorschlagen?
Wenn
ja, welche?
Wie ist der Stand der Diskussion?