7349/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „K.-o.-Tropfen in Drinks & gefährliche Partydrogen - Zahlen für 2010“

Mit der AB 6172/XXIV.GP vom 10.09.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Presseberichten zufolge werden die unterschiedlichsten Stoffe - auch Arzneispezialitäten - als K.-o-Tropfen verwendet (Rohypol, Psychopax, Gamma-Butyrolacton).

2010 wurden auch Fälle im Ausland bekannt, wo österreichische Urlauberinnen K.o.-Tropfen
beigemengt wurden, um sie zu vergewaltigen. In Österreich warnte der Frauennotruf vor K.o.-
Tropfen. Seit Sommer 2010 meldeten sich wöchentlich 2 Opfer. Zunehmend werden K.o.-
Tropfen in privaten Wohnungen verabreicht.

Medien berichteten 2010 auch über gerichtliche Verurteilungen in Österreich. So wurden in
Wien 2 Personen verurteilt, die „Psychopax-Tropfen“ in Getränke mischten: Die Mädchen
wurden dadurch zu willenlosen Opfern. „Urteile: 24 Monate Haft, davon 8 Monate unbedingt,
für den Studenten, 3 Jahre für den Akademiker, der die Getränke gemixt hat“   .
(Kronenzeitung 28.10.2010).

Nach Ansicht des BMG kann kriminellen Vorgehensweisen nur mit den Mitteln der
Strafverfolgung begegnet werden.

Das um Stellungnahme gebetene Bundesministerium für Justiz hat in einer Stellungnahme
gegenüber dem BMG mitgeteilt, dass grundsätzlich die Frage der Strafe in solchen Fällen
immer im Zusammenhang mit einem bestimmten Straftatbestand zu sehen ist. In Betracht
kommen Tatbestände wie Raub (§ 142 StGB), oder Vergewaltigung (§ 201 StGB) oder
geschlechtliche Nötigung (§ 202); beide sehen als eine Begehungsform die Ausübung von


Gewalt vor. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Gabe von berauschenden oder betäubenden
Mitteln -jedenfalls wenn es zur Ausschaltung der Willensbildung des Opfers führt - Gewalt
(so auch die RV 294 BlgNr 22.GP 17). Wer daher einer Frau solche Tropfen verabreicht, um
an ihr, wenn sie betäubt oder willenlos ist, sexuelle Handlungen vorzunehmen, ist nach den §§
201, 202 StGB strafbar.

Das BMJ hat in der AB 6339 darauf hingewiesen, dass in der elektronischen Registerführung
(Verfahrensautomation Justiz) einzelne Sachverhaltselemente (hier: die Verabreichung von
K.o.-Tropfen) nicht gesondert erfaßt werden, so dass eine automationsunterstützte
Auswertung nicht erfolgen kann. Der Aufwand, alle theoretisch in Betracht kommenden
Strafverfahren bundesweit händisch zu erheben und auszuwerten, würde jedoch für Gerichte
und Staatsanwaltschaften einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Die
Justizministerin ersuche daher um Verständnis, da sie von der Erteilung eines solchen
Auftrages an die nachgeordneten Dienststellen Abstand nahm. Die Beweissicherung betrifft
aus Sicht des BMJ in erster Linie die polizeiliche Ermittlungstätigkeit.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Welche „K.-o.-Tropfen“, die in Österreich bereits verwendet wurden, sind dem Ressort
bisher bekannt geworden?

Welche Substanzen enthalten diese?

Wie sind diese jeweils toxikologisch zu qualifizieren?

2.      Welche gesundheitlichen und sonstigen Risiken sind aus Ressortsicht mit der
Verabreichung dieser bekannt gewordenen
„K.-o.-Tropfen“ verbunden (Aufschlüsselung
auf Drogen)?

 


3.             Wie viele strafrechtliche Deliktsfälle bei denen „K.-o.-Tropfen“ im Spiel waren, sind dem
Ressort im Jahr 2010 bekannt geworden?

In wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.   In wie vielen Fällen waren dabei Frauen betroffen?

In wie vielen Fällen waren davon weibliche Jugendliche bzw. Minderjährige betroffen?
In wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

5.    Welche einzelnen Straftaten (z.B. Vergewaltigung) bei denen „K.-o.-Tropfen“ im Spiel
waren, sind dem Ressort in diesem Jahr bekannt geworden?

In wie vielen Fällen wurden Anzeigen erstattet (Aufschlüsselung der einzelnen
strafrechtlichen Deliktsfalle auf Bundesländer)?

6.    Welche Maßnahmen können seitens des Ressorts empfohlen werden, um diese heimlichen
Beimischungen von „K.-o.-Tropfen“ zu verhindern?

Welche Aufklärungsmaßnahmen (Informationskampagnen) gab bzw. gibt es?

7.    Wo und wie werden diese „K.-o.-Tropfen“ erzeugt?
Woher stammen diese?

8.  Werden Sie Maßnahmen gegen den unkontrollierten Verkauf von „Gamma-Butyrolacton“
und von anderen ähnlichen Grundsubstanzen vorschlagen?
Wenn ja, welche?
Wie ist der Stand der Diskussion?