7357/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Arbeitshandschuhe - Gesundheitliche Bedenken“

Mit der AB 6201/XXIV.GP wurde die Anfrage „Arbeitshandschuhe - Gesundheitliche Bedenken“ am 22.10.2010 beantwortet.

Dabei wurde u.a. mitgeteilt, dass die Vollziehung der Bestimmungen der auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 GewO 1994 erlassenen PSA-Sicherheitsverordnung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann erfolgt und durch die ihm unterstellten Behörden.

Weiters wurden laut AB die Landeshauptleute über die Studie der AK Burgenland informiert; „Dem Landeshauptmann von Burgenland und dem Landeshauptmann von Niederösterreich wurde aufgetragen, durch geeignete Erhebungen festzustellen, ob von den von der AK Burgenland genannten Einzelhändlern die beanstandeten persönlichen Schutzausrüstungen in den inländischen Verkehr gebracht werden und bejahendenfalls, woher diese Einzelhändler derartige Arbeitshandschuhe bezogen haben. Den beiden Landeshauptmännern wurde ferner aufgetragen, über das Ergebnis der Erhebungen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu berichten und bei Nichtvorliegen der im § 6 Abs. 1 der PSA- Sicherheitsverordnung festgelegten Voraussetzungen für das Inverkehrbringen der in Rede stehenden Arbeitshandschuhe das verwaltungsstrafrechtlich und im Rahmen der Marktüberwachung Erforderliche zu veranlassen “.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende


Anfrage:

1.  Welche konkreten Schlußfolgerungen zieht das Ressort aus dieser veröffentlichten Studie der AK Burgenland und die Erhebungsergebnisse in Burgenland und Niederösterreich?

2.             Welche Erhebungsergebnisse haben die Landeshauptleute von Niederösterreich und Burgenland vorgelegt?

Welche behördlichen Maßnahmen wurden ergriffen?

3.              Wie viele problematische Arbeitsmittel, wie beispielsweise belastete „Arbeitshandschuhe", die in den Handel gelangt sind, wurden in den letzten Jahren aus dem Verkehr gezogen?

4.              Wurden die Erhebungen hinsichtlich der Arbeitshandschuhe auch auf andere Bundesländer ausgedehnt?

Wenn nein, warum nicht?

5.              Durch welche Maßnahmen wird das Ressort zukünftig sicherstellen, dass „Arbeitshandschuhe", die auf dem österreichischen Markt sind, der europäischen Norm DIN EN 240 entsprechen und alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden?

6.              Wird nun die Kennzeichnungspflicht bei „Arbeitshandschuhen“ regelmäßig überprüft (jeder Arbeitshandschuh muss folgende Kennzeichnungen aufweisen: Name des Herstellers, Handschuh- und Größenbezeichnung, CE-Kennzeichnung, der Produktkategorie entsprechende Piktogramme, geltende Leistungsindikatoren und Referenz der geltenden Norm)?

Welche Ergebnisse wurden erzielt?

7.              Wie erfolgt in Österreich konkret die Marktüberwachung bei persönlichen Schutzausrüstungen, insbesondere dahingehend dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden?

8.              Wie werden durch das Ressort über die Marktaufsicht effiziente und regelmäßige Kontrollen bei persönlichen Schutzausrüstungen durch die Landeshauptleute sichergestellt?