7358/J XXIV. GP
Eingelangt am
11.01.2011
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend "Erhebung der Herkunft und Höhe des Geldes der Grasser-Privatstiftung in
Liechtenstein“
Der
Rechtsanwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser meinte am 7. Jänner
2010
gegenüber dem ORF, das Geld, das sein Mandant in einer Privatstiftung in Liechtenstein
angelegt
habe, sei „blütenweißes Geld, das Grasser bei Meinl
International Power sauer
verdient
habe.“ Tausende von Meinl und Grasser geschädigte Anleger werden
somit auf
geradezu
unerträgliche Art und Weise verhöhnt.
Gegenüber
der Kleinen Zeitung vom 8. Jänner 2010 stellt dieser Rechtsanwalt dann
allerdings
fest,
er wisse gar nicht, wie viel Geld Grasser im Steuerparadies Liechtenstein
horte. Ex-
Finanzminister Grasser ist zugleich Gründer und Begünstigter einer
Privatstiftung, deren
Existenz er bei der vollmundigen Ankündigung der Offenlegung aller seiner
Konten
gegenüber den Behörden im September 2010 verschwiegen hat.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Stimmen die
Angaben der Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 9.
Jänner 2011 gegenüber der Kleinen Zeitung, wonach für die
BUWOG-Causa ein
einziger Staatsanwaltschaft zuständig ist, dieser bis 10. Jänner 2011
seinen
Weihnachtsurlaub
ohne Vertretung verbringt, und dieser Umstand mit einem „wir
können
nicht zaubern“ kommentiert wird?
2.
Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen, die Höhe und die
Herkunft des von Ex-
Finanzminister Karl-Heinz Grasser in die bisher geheime Privatstiftung eingebrachten
Kapitals
zu erheben?
3.
Warum wurde, wie Grassers Anwalt in einer TV-Sendung am 5. Jänner
2010
bekanntgab,
bei den Einvernahmen des BUWOG-Beschuldigten Grasser durch die
Justizbehörden
keine einzige Frage zu den Verdunkelungs- und
Verabredungstelefonaten zwischen Meischberger und Grasser gestellt?
4.
Wurden von den Ermittlungsbehörden die Angaben des
BUWOG-Mitbeschuldigten
Meischbergers
zu der von ihm bezahlten Seychellenreise für den damals im Jahr 2004
im Amt befindlichen Finanzminister Grasser plus Begleiterin (.. .“ich
glaube, dass ich
mir
vom Grasser das Geld geholt habe. Ich bin sogar sicher. Er wird es mir in bar
gegeben haben oder hat es mir überwiesen.. ..Ich weiß nicht mehr, ob
er es mir bar
gegeben
hat...Vielleicht habe ich einen billigeren Preis gekommen...Es kann sein,
dass.. .ich dort für ein besonderes Arrangement angerufen habe...“)
penibel über
Kontenbewegungen,
Recherchen etc. überprüft?