7358/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Erhebung der Herkunft und Höhe des Geldes der Grasser-Privatstiftung in

Liechtenstein“

 

Der Rechtsanwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser meinte am 7. Jänner 2010
gegenüber dem ORF, das Geld, das sein Mandant in einer Privatstiftung in Liechtenstein
angelegt habe, sei „blütenweißes Geld, das Grasser bei Meinl International Power sauer
verdient habe.“ Tausende von Meinl und Grasser geschädigte Anleger werden somit auf
geradezu unerträgliche Art und Weise verhöhnt.

Gegenüber der Kleinen Zeitung vom 8. Jänner 2010 stellt dieser Rechtsanwalt dann allerdings
fest, er wisse gar nicht, wie viel Geld Grasser im Steuerparadies Liechtenstein horte. Ex-
Finanzminister Grasser ist zugleich Gründer und Begünstigter einer Privatstiftung, deren
Existenz er bei der vollmundigen Ankündigung der Offenlegung aller seiner Konten
gegenüber den Behörden im September 2010 verschwiegen hat.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Stimmen die Angaben der Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft vom 9.
Jänner 2011 gegenüber der Kleinen Zeitung, wonach für die BUWOG-Causa ein
einziger Staatsanwaltschaft zuständig ist, dieser bis 10. Jänner 2011 seinen
Weihnachtsurlaub ohne Vertretung verbringt, und dieser Umstand mit einem „wir
können nicht zaubern“ kommentiert wird?

2.            Werden Sie die Staatsanwaltschaft anweisen, die Höhe und die Herkunft des von Ex-
Finanzminister Karl-Heinz Grasser in die bisher geheime Privatstiftung eingebrachten
Kapitals zu erheben?

3.            Warum wurde, wie Grassers Anwalt in einer TV-Sendung am 5. Jänner 2010
bekanntgab, bei den Einvernahmen des BUWOG-Beschuldigten Grasser durch die
Justizbehörden keine einzige Frage zu den Verdunkelungs- und
Verabredungstelefonaten zwischen Meischberger und Grasser gestellt?

4.            Wurden von den Ermittlungsbehörden die Angaben des BUWOG-Mitbeschuldigten
Meischbergers zu der von ihm bezahlten Seychellenreise für den damals im Jahr 2004
im Amt befindlichen Finanzminister Grasser plus Begleiterin (.. .“ich glaube, dass ich
mir vom Grasser das Geld geholt habe. Ich bin sogar sicher. Er wird es mir in bar
gegeben haben oder hat es mir überwiesen.. ..Ich weiß nicht mehr, ob er es mir bar
gegeben hat...Vielleicht habe ich einen billigeren Preis gekommen...Es kann sein,
dass.. .ich dort für ein besonderes Arrangement angerufen habe...“) penibel über
Kontenbewegungen, Recherchen etc. überprüft?