7362/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.01.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend LeiterInnenbestellung HLW Annahof – Anfragebeantwortung (5268/AB)
und Potenzialanalyse
Wie bereits in der Anfrage (5334/J) erläutert, wurde für die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Fachschule für Mode in Annahof/Salzburg am 26.1.2007 der Direktorenposten ausgeschrieben. Herr Prof. Mag. Steiner wurde nach Abschluss des Bestellungsverfahrens, als ein in den Dreiervorschlag des Landesschulrates aufgenommener Bewerber, mit der Leitung der Schule betraut. Ein Bescheid über seine Bestellung zum Schulleiter wurde bis heute nicht ausgestellt.
In Ihrer Anfragebeantwortung (5268/AB) schreiben Sie, dass dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Hinweise vorliegen, die auf Ungereimtheiten im Auswahlverfahren für die Bestellung eines Direktors/einer Direktorin an der HLW Annahof in 5020 Salzburg schließen lassen. Gleichzeitig schreiben Sie auch, dass Ihnen das Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission zum gegenständlichen Verfahren bekannt ist und dass es unterschiedliche Einschätzung der Qualifikationen von Herrn Prof. Mag. Steiner und Frau Prof. Mag. Gruber-Kopp gibt.
Weitere Beurteilungen oder Stellungnahmen verwehren Sie mit dem Hinweis auf ein laufendes und somit noch nicht rechtswirksam abgeschlossenes Verfahren vor den Zivilgerichten.
In der Zwischenzeit hat es eine Potenzialanalyse gegeben, bei der Prof. Mag. Steiner und Prof. Mag. Gruber-Kopp miteinander verglichen werden. Das erscheint äußerst bedenklich, da Prof. Mag. Steiner durch seine inzwischen fast vierjährige interimistische Leitung der HLW Annahof einen verzerrenden Vorteil hat.
Dennoch spricht weder das Ergebnis von Prof. Mag. Steiner bei dieser Potenzialanalyse noch seine Dienstbeurteilung durch den LSI, die bei Gericht vorgelegt wurde, eindeutig für seine Betrauung.
In der vergleichenden Anführung der jeweiligen in der Ausschreibung geforderten und erwünschten Punkte sind viele Details unberücksichtigt geblieben. Inwieweit diese von Prof. Mag. Steiner und Prof. Mag. Gruber-Kopp erfüllt werden, bleibt somit offen. So sind z.B. folgende Punkte bei der Beurteilung von Prof. Mag. Gruber-Kopp „unter den Tisch gefallen“:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Wenn nein, worin sehen Sie Ungereimtheiten?
a) Wenn nein, warum nicht?