7366/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend kriminelle Asylwerber

 

Laut Kriminalstatistik sind mehr als die Hälfte der in Österreich lebenden Asylwerber kriminell auffällig. Ein vernünftiger Grundsatz einer effizienten Asylpolitik wäre: Wer als Asylwerber zu uns kommt, der hat sich auch wie ein Gast zu benehmen. Wer das nicht kann, hat sein Gastrecht verwirkt. Schon aus sicherheits- und integrationspolitischen Gründen ist die konsequente und sofortige Abschiebung von kriminellen Asylwerbern ein Gebot der Stunde. Diese Maßnahme stärkt insbesondere die Position der vor Jahrzehnten eingewanderten, anständigen und fleißigen Neo-Österreicher.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

 

  1.  

Wegen wie vieler und bzw. welcher Straftaten wurden – aufgegliedert jeweils getrennt nach Delikten und Bundesländern – im Zeitraum zwischen 1.1.2010 bis 31.12.2010 jeweils Asylwerber angezeigt?

 

  1.  

Wie viele dieser Asylwerber wurden bisher abgeschoben?

 

  1.  

Wie viel Zeit lag jeweils zwischen der Strafanzeige und der Abschiebung?