7367/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Dauer von Asylverfahren
Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seitdem der Asylgerichthof die bisherige Berufungsinstanz im Asylverfahren, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), abgelöst hat. Ausgewiesenes Primärziel dieser Maßnahme war nach der Gesetzesbegründung, „die Gesamtverfahrensdauer der Asylverfahren wesentlich zu verkürzen.“ Fraglich ist nun, ob seit der Schaffung des Asylgerichtshofes tatsächlich eine wesentliche Verkürzung der Verfahrensdauern stattgefunden hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Asylverfahren waren seit 1999 jeweils zu Jahresende nicht abgeschlossen und wie hat sich dieser „Rucksack“ seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes entwickelt?
2.
Wie viele Asylverfahren sind derzeit beim Asylgerichthof anhängig und unerledigt (Stichtag: Eingangsdatum der Anfrage)?
3.
Wie genau hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer von Asylverfahren seit Errichtung des Asylgerichtshofes verändert?
4.
Stimmt es, dass der Personalstand des Asylgerichtshofs reduziert werden soll? Wenn ja, wie genau (Planstellen und Mitarbeiter)?
5.
Wie wird sich die geplante Personalreduzierung auf die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer auswirken bzw. wie viel schneller könnte die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer ohne die geplante Personalreduzierung weiter gesenkt werden?
6.
Wie hoch sind die jährlichen Einsparungen durch die geplante Personalreduktion?
7.
Wie hoch sind die jährlichen Verfahrenskosten für ein laufendes Asylverfahren vor dem Asylgerichtshof für die öffentliche Hand?