737/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz (StEG 2005) - Zahlen 2008“

Mit der AB 4455/XXIII.GP vom 23.07.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Aus systematischen Gründen werden u.a. dieselben Fragen auch in der XXIV.GP wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahre 2008 zu erhalten. Allerdings mit einigen Fragen ergänzt.

Mit 1.Jänner 2008 sind überdies die neuen Regelungen der U-Haft (§§ 173 bis 181 betreffend Verhängung, Fortsetzung und Beendigung sowie §§182 bis 198 betreffend den Vollzug der U-Haft) in Kraft getreten (StPO-Reform). Änderungen gab es bei den Haftfristen, beim Haftgrund der Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr und bei den gelinderen Mitteln. Festnahmeanträge der StA müssen begründet sein, das Gericht muss den Antragbewilligen und dies begründen. Dann kann die Festnahme angeordnet werden.

Die Auswirkungen der Strafprozessreform auf die Praxis der U-Haft Anordnungen sind bislang nicht geklärt. Univ. Prof. Dr. Christian Beitel geht aber davon aus, dass deswegen die U-Haftzahlen um die Hälfte zurückgegangen wären, da jeder Antrag, jeder Beschluss und jede Anordnung von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht begründet werden muss.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Personen (Aufschlüsselung in Männer, Frauen und Minderjährige) wurden im Jahr 2008 in Untersuchungshaft genommen?

2.    Wie teilt sich diese Anzahl - differenziert wie oben - auf die einzelnen Gerichtshöfe auf?


3.    Wie hoch war dabei der Anteil der Inländer, der EU-Ausländer sowie Personen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen)?

4.    Wie viele Personen wurden im Jahr 2008 nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt

a. Aufschlüsselung nach Gerichthöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

4.1. Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2007?

a.  Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.  Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

5.   Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2008 auf Basis des StEG 2006 erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt?
Welche Beträge ausbezahlt?

a.   Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c.   Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

5.1.   Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, stellten davon jeweils im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung nach der alten Rechtslage?

c. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

d. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge?

6.   Wie viele Anträge wurden positiv für Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt wurde, im Jahr 2008 auf Basis der alten Rechtslage erledigt?

Welche Beträge wurden anerkannt? Welche Beträge ausbezahlt?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.   Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

7.  Wie viele Personen wurden im Jahr 2008 durch das Gericht nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft freigesprochen?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge


7.1.  Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der neuen Rechtslage?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge? -

7.2. Wie viele dieser Anträge wurden 2008 positiv für diese Freigesprochenen erledigt?
Welche Beträge anerkannt?
Welche Beträge ausbezahlt?

a Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b.  Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigung in Summe

7.3. Wie viele Personen, die nach gesetzmäßig angeordneter Untersuchungshaft in Folge durch das Gericht freigesprochen wurden, stellten im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge?

7.4. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2008 positiv für diese Freigesprochenen erledigt?
Welche Beträge anerkannt?

Welche Beträge ausbezahlt?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

8.      Wie viele diversionsrechtliche Entscheidungen wurden 2007 und 2008 für Personen getroffen, gegen die eine Untersuchungshaft gesetzmäßig angeordnet worden war?

9.      Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2008 während oder nach Strafhaft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

Bei wie vielen davon erfolgte die Verurteilung durch ein Geschworenengericht?

   a Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

9.1.Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung nach dem StEG 2005?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?


 

9.2. Wie viele dieser Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch waren jeweils die Haftentschädigungen in Summe?

9.3. Wie viele Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde sowie nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung stellten im Jahr 2008 einen Antrag auf Haftentschädigung auf Basis der alten Rechtslage?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

9.4. Wie viele Anträge wurden für Personen, die in einem Wiederaufnahmeverfahren

freigesprochen wurden oder deren Verfahren eingestellt wurde oder nach Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung positiv erledigt?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen und Verfahren

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge

c. Wie hoch war jeweils die Haftentschädigung in Summe?

10. Wie viele strafrechtlich verurteilte Personen wurden im Jahr 2008 – ohne Strafhaft – in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen?

a. Aufschlüsselung nach Gerichtshöfen

b. Aufschlüsselung nach Inländer, EU-Bürger, Bürger aus Drittstaaten sowie Asylwerber

bzw. Konventionsflüchtlinge?

11. Wie viele Verfahren – gestützt auf das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz, Amtshaftungsgesetz und Art 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention – waren zum Stichtag 31.12.2008 in diesen Fragen gegen die Republik Österreich anhängig?

12. Wie viele Verfahren gegen die Republik Österreich waren zum Stichtag 31.12.2008 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen diesbezüglicher Verstöße gegen Art. 5 Abs. 5 EMRK anhängig?

13. Welche Erfahrungen hat das Bundesministerium für Justiz bislang bei der Vollziehung des strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes (StEG 2005) gewonnen?

Welche Probleme sind bislang bekannt geworden?

14. In wie vielen Fällen wurde einem Antrag auf Strafentschädigung unter Hinweis auf § 3 StEG 2005 (Ausschluss und Einschränkung) und § 4 StEG 2005 (Mitverschulden) nicht oder nicht vollständig entsprochen?

15. In wie vielen Fällen wurde vom Bund § 7 StEG 2005 in Anspruch genommen und Rückersatz von Personen verlangt?

Welche Beträge wurden verlangt?


 

16.       Welche Haltung nimmt Österreich - insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Harmonisierung im Strafrechtsbereich - aktuell zu einem europäischen Rechtsakt zur Entschädigung Personen ein, die nach einer verhängten U-Haft in der Folge außer Verfolgung gesetzt und das Verfahren eingestellt oder durch Urteil freigesprochen bzw. in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden?

Wenn ja, werden Sie diesbezügliche Initiativen auf europäischer Ebene setzen?

17.       Wie sehen Sie die Probleme der Haftentschädigung auf internationaler Ebene, nachdem es nun unbestritten ist, dass in Europa Menschen zum Teil mit Kenntnis des Heimat- oder Niederlassungsstaates ohne Rechtsgrundlage entführt, eingekerkert und gefoltert werden (z.B. CIA-Entführungen in der EU; Menschenrechtswidrige Einkerkerungen in Guantanamo)?

18. In welcher Form kann gegen die verantwortlichen europäischen Staaten und Drittstaaten sowie deren ausführenden staatlichen Organe (z.B. Geheimdienste) vorgegangen werden?

Muss in diesen Fällen eine Strafentschädigung bezahlt werden?

19. Hat Hannes Kartnig, der laut OGH zu Unrecht in U-Haft genommen wurde, einen Antrag auf Haftentschädigung gestellt?

Wenn ja, welcher Betrag wurde gefordert?
Welcher Betrag wurde ihm zugesprochen?

20. Hat jene 54-jährige Juristin, die ihre drei Töchter jahrelang von der Außenwelt abgeschlossen hat, einen Antrag auf Haftentschädigung gestellt?

Wenn ja, welcher Betrag wurde gefordert?
Welcher Betrag wurde ihr zugesprochen?

21. Hat Albin K., der nach einem „Friedrich Gutachten“ zu Unrecht verurteilt wurde, einen Antrag auf Haftentschädigung gestellt (siehe Kurier-Artikel)?

Wenn ja, welcher Betrag wurde gefordert?
Welcher Betrag wurde ihm zugesprochen?

22.  Welche Zusammenhänge sieht das Ressort zwischen den 2008 in Kraft getretenen StPO-Reform und den Anträgen nach dem StEG?

23.  Ist die Schlussfolgerung richtig, dass die Zahl der Untersuchungshäftlinge aufgrund der gesetzlich erforderlichen Begründung von Anträgen, Beschlüssen und Anordnungen von der U-Haft zurück gegangen ist?

24.  Haben sich die Neuregelungen in der StPO hinsichtlich der Beantragung, Bewilligung und Anordnung von U-Haft bewährt?

25.  Ist Ihnen und dem Ressort der Artikel von Univ.Prof. Dr. Christian Bertel in den Salzburger Nachrichten vom 07.01.2009 bekannt?

Wenn ja, teilen Sie seine Schlussfolgerungen?