7373/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
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ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Nachbesetzung des Präsidentenposten am Landesgericht Wiener Neustadt

 

Am 10. Jänner wurde in der APA über die Nachbesetzung des Amtes der PräsidentIn des Landesgerichts Wiener Neustadt folgendes berichtet:

Justizgroteske am Landesgericht Wiener Neustadt

Vermeintliche neue Präsidentin leitete am vergangenen Dienstag Berufungsverhandlungen - Dabei ist Ingeborg Kristen nach wie vor nicht ernannt

Am vergangenen Dienstag hat Ingeborg Kristen als vermeintlich neue Gerichtspräsidentin mehrere Verhandlungen eines Berufungssenats geleitet. Der Haken an der Sache: Kristen, die von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur Nachfolgerin des mit Jahresende in den Ruhestand getretenen Rudolf Masicek auserkoren wurde, ist formell nach wie vor nicht ernannt, da Bundespräsident Heinz Fischer, der die Personalentscheidung mit seiner Unterschrift besiegeln müsste, diese vorerst blockiert. Die Entscheidungen, die der Wiener Neustädter Berufungssenat getroffen hat, dürften damit wegen nicht gehöriger Senatszusammensetzung nichtig sein. 

Bandion-Ortners Vorschlag war erst am 22. Dezember in der Präsidentschaftskanzlei und damit für Fischer zu spät eingelangt, um die Personalie noch vor Jahresende abzusegnen. "So etwas wird bei uns nicht einfach durchgewunken", hatte dazu Bruno Aigner, der Sprecher des Bundespräsidenten, am vergangenen Donnerstag auf APA-Anfrage erläutert. Der Akt bedürfe einer genauen Prüfung. Erst wenn diese abgeschlossen sei, werde Fischer unterschreiben. Laut Aigner werden derartige Unterlagen von den Ministerien üblicherweise vier bis fünf Wochen vorher dem Bundespräsidenten vorgelegt.


 

Ministerium zögerte

Die zögerliche Vorgangsweise des Ministeriums - dem Vernehmen nach soll sich Bandion-Ortner bereits Anfang Dezember auf Kristen festgelegt haben - und ein offensichtlich nicht ausreichender Kommunikationsfluss haben jedenfalls dazu geführt, dass das Landesgericht Wiener Neustadt Ende Dezember irrtümlich zur Überzeugung gelangte, die Masicek-Nachfolge habe sich geklärt. Mit 30. Dezember wurde die Geschäftsverteilung geändert, die bisherigen Masicek-Agenden wurden Kristen übertragen, drei weitere, mit Jahresbeginn neu ernannte Richter erhielten ebenfalls ihre neuen Aufgabenbereiche übertragen.

Basis dafür waren laut Gerichtssprecher Hans Barwitzius "Gespräche auf fernmündlicher Basis, wobei am Gericht derzeit niemand tätig ist, der diese Gespräche geführt hat", wie er am Montag darlegte. Wer sich mit wem unterhalten hat, ließ sich für die APA vorerst nicht klären. Doch die Vermutung liegt nahe, dass Kristen auf informellem Weg erfahren hatte, dass sich Bandion-Ortner für sie entschieden hatte, und Kristen im Glauben, das Bestellungsdekret sei nur mehr Formsache und werde Anfang Jänner nachgereicht - ein in der Justiz durchaus nicht unüblicher Vorgang -, die nötigen Schritte in die Wege leitete, um mit Jahresbeginn ihre vermeintlich fixe Tätigkeit in Wiener Neustadt aufnehmen zu können.

Fest dürfte stehen, dass sie am Nachmittag des 6. Jänner über eine APA-Meldung erfuhr, dass Fischer noch nicht unterschrieben hatte, worauf sie sich unverzüglich zurück ans Landesgericht Krems begab, an dessen Spitze sie seit 2008 steht. Die schriftlichen Bestellungsdekrete der übrigen drei Richter langten demgegenüber am vergangenen Mittwoch rückwirkend am Wiener Neustädter Gericht ein. 

Kristen verweist auf Anruf der Ministerin 

Die derzeitige Präsidentin des Landesgerichts Krems, Ingeborg Kristen, hat am Montag darauf verwiesen, nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt zu haben, als sie am 4. Jänner als vermeintlich neue Präsidentin des Landesgerichts Wiener Neustadt dort als Vorsitzende eines Berufungssenats Verhandlungen leitete. Sie habe "in einem persönlichen Anruf von der Ministerin" erfahren, dass sie Nachfolgerin des mit Jahresende in den Ruhestand tretenden Rudolf Macisek werden soll, betonte Kristen.

Zum Zeitpunkt des Gesprächs mit Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte Bundespräsident Heinz Fischer die Ernennung allerdings noch nicht unterschrieben. Fischer soll diese nach wie vor blockieren. Der Bundespräsident steht auf dem Standpunkt, dass es für den erst am 22. Dezember bei der Präsidentschaftskanzlei eingegangenen Vorschlag einer eingehenden Prüfung bedarf und dieser "nicht einfach durchgewunken wird", wie sein Sprecher Bruno Aigner am vergangenen Donnerstag erklärte.


 

Kristen: "Kommunikationsproblem zwischen Ministerium und anderen Stellen"

Bandion-Ortner wird seit längerem Interesse am Präsidentenamt in Krems nachgesagt, sollte sie ihre politische Funktion zurücklegen müssen. Entsprechende Gerüchte hatten die Ministerin und die ÖVP zuletzt vehement zurückgewiesen. Mit der Ernennung Kristens auf den Präsidentenstuhl in Wiener Neustadt wäre allerdings die Stelle in Krems frei und ehebaldigst nachzubesetzen.

Wie Kristen  versicherte, habe sie geglaubt, ihre Ernennung sei bereits "durch". Diesbezüglich habe es "Informationen auf informellem Weg" gegeben. Daher sei sie "ihrer Pflicht nachgekommen" und habe ihre vermeintlich neue Tätigkeit in Wiener Neustadt aufgenommen. Dass Fischer ihre Ernennung noch nicht abgesegnet hatte, führte Kristen auf ein "offenkundiges Kommunikationsproblem zwischen dem Ministerium und anderen Stellen" zurück. Wie sie abschließend betonte, gebe es einen Personalsenatsbeschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 30. Dezember, demzufolge sie die Agenden des bisherigen Präsidenten Masicek zu übernehmen hatte. Sie habe sich daran gehalten und ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt.

Bandion-Ortner weist Verantwortung zurück

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner weist die Verantwortung zurück. In dem von Kristen erwähnten Telefonat habe sie lediglich mitgeteilt, dass sie Kristen für den Posten vorgeschlagen habe. Eine derartige Mitteilung an die Betroffenen sei eine Selbstverständlichkeit, so die Ministerin am Montag. Selbstverständlich wisse aber auch jeder der Kandidaten, dass solche Berufungen erst mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten wirksam würden.

Die offizielle Bestätigung der Ernennung hätte außerdem über das Oberlandesgericht laufen müssen, dies sei in diesem Fall aber nicht erfolgt. Warum Kristen ihr Amt in Wiener Neustadt trotzdem zu Jahresbeginn angetreten hat, kann Bandion-Ortner nicht nachvollziehen. Der Bundespräsident habe natürlich das gute Recht, Bestellungen länger zu prüfen, so die Ministerin. Gleichzeitig hielt sie aber fest, dass der Vorschlag für Fischer nicht überraschend gekommen sei.

Nicht weiter kommentieren wollte die Ministerin justizintern gestreute Gerüchte, sie könnte sich selbst für die Nachfolge Kristens als Präsidentin des Landesgerichtes Krems interessieren. Sie habe das Landesgericht Krems zwar vor Jahren einmal als schönes Gericht bezeichnet, ihr Lebensmittelpunkt sei mittlerweile aber in Gablitz bei Purkersdorf. (APA)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

  1. Wann haben sie mit Ingeborg Kristen im Zusammenhang mit der Besetzung des Postens der PräsidentIn am LG Wr. Neustadt telefoniert?
  2. Was genau war der Inhalt dieses Telefonats mit Ingeborg Kristen?
  3. Können sie ausschließen, dass sie den Eindruck erweckt haben, das Bestellungsdekret sei nur mehr Formsache und werde Anfang Jänner nachgereicht?
  4. Führen sie in der Regel auch bei anderen Personalvorschlägen Gespräche mit den Betroffenen, wo sie über ihren Vorschlag informieren?
  5. Wenn ja, ab welcher Funktionsebene in der Justiz sind derartige persönlichen Gespräche ihrerseits üblich?
  6. Wenn nein, warum haben sie gerade in diesem Fall das Gespräch mit Ingeborg Kristen gesucht?
  7. Wann haben sie davon erfahren, dass der österreichische Bundespräsident zwecks ausgiebiger Prüfung ihren Personalvorschlag für das LG Wr. Neustadt noch nicht unterschrieben hat?
  8. Durch wen haben sie erfahren, dass Ingeborg Kristen ihr Amt als Präsidentin des LG Wiener Neustadt bereits angetreten hat?
  9. Wann haben sie davon erfahren, dass Ingeborg Kristen ihr Amt als Präsidentin des LG Wiener Neustadt bereits angetreten hat?
  10. Wie haben sie reagiert?
  11. Haben sie Personen am LG Wiener Neustadt persönlich im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Postens einer Präsidentin des LG Wiener Neustadts informiert?
  12. Wenn ja, wann?
  13. Wenn ja, wer wurde informiert?
  14. Was war der Inhalt dieses Gesprächs?
  15. Haben sie Personen des LG Wiener Neustadts durch ihnen nachgeordnete Stellen der Justizverwaltung im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Posten der Präsidentin des LG Wiener Neustadts informieren lassen?

  1. Wenn ja, durch wen?
  2. Wenn ja, wen?
  3. Ist diese Information schriftlich oder mündlich erfolgt?
  4. Was war der Inhalt dieser Information (falls schriftlich, wie hat der genaue Wortlaut gelautet)?
  5. Sollte es keine Information durch sie oder andere Stellen an Personen des LG Wr. Neustadt gegeben haben, wie erklären sie den Umstand, dass mit 30. Dezember am LG Wr. Neustadt die Geschäftsverteilung geändert wurde und die bisherigen Agenden vom scheidenden Präsidenten Masicek an Kristen übertragen wurden?
  6. Ist es richtig, dass für drei andere RichterInnen die Bestellungsurkunde rückwirkend nachgereicht wurde?
  7. Ist es generell üblich, dass Bestellungsurkunden rückwirkend nachgereicht werden?
  8. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlagen?
  9. Besteht nicht gerade auf Grund der Vorgangsweise der rückwirkenden Nachreichung der Bestellungsurkunde die Gefahr, dass es zu Fehlern bei Nachbesetzungen in der Gerichtsbarkeit kommt?
  10. Werden sie die Praxis der rückwirkenden Nachreichung von Bestellungsurkunden abstellen?
  11. Wie erfahren in Fällen anderer Personalnachbesetzungen die Betroffenen über eine noch nicht erfolgte Bestellung, wenn die APA nicht darüber berichtet?
  12. Können sie ausschließen, dass es auch in anderen Fällen von Postennachbesetzungen zu ähnlichen Fehlern gekommen ist und nichtzuständige Personen Amtshandlungen vorgenommen haben?
  13. Wie erklären sie ihre öffentlich Aussage, dass sie obwohl für die Justizverwaltung zuständig, „eine Verantwortung zurückweisen“?