7374/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Verringerung der Anzahl von Tierversuchen

 

 

Die Tierversuchsstatistik zeigt, dass im Jahr 2009 an 207.738 lebenden Wirbeltieren und an 214 erneut verwendeten Tieren Experimente und Tests durchgeführt wurden. 146.519 Versuchstiere wurden für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin verwendet. 5.538 Tiere wurden für extrem belastende toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen (Haut- und Augenreizungstests etwa) "verbraucht".

Für die Tiere sind diese Versuche meist mit Leiden, Schmerzen und Ängsten verbunden. Viele dieser Tierversuche sind sinnlos, weil sich die Ergebnisse am künstlich geschädigten Versuchstier nicht mit der nötigen Sicherheit auf den Menschen übertragen lassen. Deshalb müssen auch immer wieder Medikamente vom Markt genommen werden, weil sie beim Menschen zu schweren Nebenwirkungen führen können. Viele Tierversuche könnten auch vermieden werden, weil sie bereits durchgeführt wurden (Doppelversuche).

Meinungsumfragen zeigen deutlich, dass die Öffentlichkeit im Bereich der Tierversuche einen besseren Tierschutz verlangt. 79% der EU BürgerInnen glauben, dass es auf europäischer Ebene nicht ausreichend öffentliche Mittel für die Entwicklung und Erprobung von alternativen Methoden zum Ersetzen von Tierversuchen gibt. Die neue EU-Tierversuchsrichtlinie stellt zwar eine Verbesserung für die Versuchstiere dar, dennoch sind die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht ausreichend, um das Leid der Versuchstiere tatsächlich zu verringern.

 

Österreich ist leider kein Vorreiter bei der Vermeidung von Tierversuchen. Es gibt auch kaum politisches Interesse, zu einer tierversuchsfreien und für Menschen wesentlich sichereren Forschung voranzuschreiten. Seit Erhard Busek hat kein/e Wissenschaftsminister/in bei den im Wissenschaftsministerium angesiedelten Kommissionen gemäß § 13 und § 12 Tierversuchsgesetz auch nur vorbeigeschaut und auch auf Ebene der Vollziehung ist kein Reformwille spürbar.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Durch welche Maßnahmen werden Sie die Anzahl der Tierversuche in Österreich verringern?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit die sehr belastenden toxikologischen Tests vermieden werden?

 

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie den Schutz von Labortieren verbessern?

 

4. Werden Sie die verpflichtende Anwendung von bestehenden Alternativmethoden zum Tierversuch vorschreiben?

 

5. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Validierungsverfahren für tierversuchsfreie Methoden zu beschleunigen?

 

6. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit es zu einer beschleunigten Anerkennung von Ersatzmethoden zum Tierversuch kommt?

 

7.  Wie viel Fördermittel sind im Bundesbudget 2011 für wissenschaftliche Ersatzmethoden zum Tierversuch vorgesehen?

 

8.  Werden Sie das Tierversuchsgesetz dahingehend novellieren, dass die ethische Bewertung von Tierversuchen gesetzlich verankert und die ethische Abwägung von einem unabhängigen Gremium vorgenommen sowie transparent dokumentiert wird?

 

9. In welcher Weise arbeiten Sie mit validierenden Einrichtungen wie dem „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (ECVAM) und der OECD zusammen und welche Impulse wurden seitens der österreichischen Vertretung in den letzten Jahren eingebracht?

 

10.           Welchen Beitrag werden Sie leisten, damit es zu einer geeigneten EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen kommt?